…Die Dreijahresfrist beginnt mit dem Kalenderjahr des Inkrafttretens des Härtefallfondsgesetzes. Der Förderungswerber erklärt, dass er bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für seine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Ansuchens gewährten Finanzhilfen angeben wird. Die AMA ist für die Überprüfung dieser Angaben…
…der Gruppenfreistellungsverordnung für 'De minimis'- Beihilfen idgF zu beachten (Kumulierung). Der Förderungswerber erklärt, dass er bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für seine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben wird. Die WKÖ ist für die Überprüfung dieser Angaben…
…der Gruppenfreistellungsverordnung für 'De minimis'- Beihilfen idgF zu beachten (Kumulierung). Der Förderungswerber erklärt, dass er bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für seine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Ansuchens gewährten Finanzhilfen angeben wird. Die AMA ist für die Überprüfung dieser Angaben…
…entsprechend der Gruppenfreistellungsverordnung für 'De minimis'-Beihilfen idgF zu beachten (Kumulierung). Der Förderungswerber erklärt, dass er bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für seine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben wird. Die WKÖ ist für die Überprüfung dieser…
…entsprechend der Gruppenfreistellungsverordnung für 'De minimis'-Beihilfen idgF zu beachten (Kumulierung). Der Förderungswerber erklärt, dass er bei eventueller zukünftiger Beantragung weiterer öffentlicher Finanzhilfen für seine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. Liquiditätsengpässe die gegebenenfalls aufgrund dieses Antrags gewährten Finanzhilfen angeben wird. Die WKÖ ist für die Überprüfung dieser…