…Verbindung mit Anlage 2 ermittelten Hektarsätze anzusetzen sind. Wirtschaftserschwernisse und Bewirtschaftsungseinschränkungen § 5. (1) Die bei Objektschutzwald (§ 21 Abs. 2 ForstG 1975, BGBl. Nr. 440/1975), Bannwald (§ 27 ForstG 1975) und Erholungswald (§ 36 ForstG 1975) auftretende Wirtschaftserschwernisse sind durch eine Halbierung der maßgeblichen Hektarsätze zu berücksichtigen…
…zahlt das Land Niederösterreich eine einmalige Entschädigung laut Gutachten in der Größenordnung von netto xxx S zuzüglich Umsatzsteuer (Entschädigung für Ertragsminderung, Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse, Entschädigung für Bodenwertminderung). Für die Kosten der fachlichen Beratung und rechtsfreundlichen Vertretung zahlt das Land Niederösterreich einen Betrag von xxx S…
…28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann eine Einmalentschädigung auf 20 Jahre verteilt werden (Rz 5171 EStR 2000). Bei vollpauschalierten…
…Entschädigungshöhe erst im Nachhinein bestimmt wird, hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung, weil es lediglich um das genaue Flächenausmaß der beanspruchten Grundstücksteile sowie um die Einstufung in bestimmte Entschädigungssätze geht (zur Steuerbarkeit von Entschädigungszahlungen an Land- und Forstwirte für Wirtschaftserschwernisse siehe auch Kolacny/Caganek, UStG, …