RIS AI
4 Treffer394 msnur geltende Fassungen
2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Verbindung mit Anlage 2 ermittelten Hektarsätze anzusetzen sind. Wirtschaftserschwernisse und Bewirtschaftsungseinschränkungen § 5. (1) Die bei Objektschutzwald (§ 21 Abs. 2 ForstG 1975, BGBl. Nr. 440/1975), Bannwald (§ 27 ForstG 1975) und Erholungswald (§ 36 ForstG 1975) auftretende Wirtschaftserschwernisse sind durch eine Halbierung der maßgeblichen Hektarsätze zu berücksichtigen…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…zahlt das Land Niederösterreich eine einmalige Entschädigung laut Gutachten in der Größenordnung von netto xxx S zuzüglich Umsatzsteuer (Entschädigung für Ertragsminderung, Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse, Entschädigung für Bodenwertminderung). Für die Kosten der fachlichen Beratung und rechtsfreundlichen Vertretung zahlt das Land Niederösterreich einen Betrag von xxx S…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann eine Einmalentschädigung auf 20 Jahre verteilt werden (Rz 5171 EStR 2000). Bei vollpauschalierten…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Entschädigungshöhe erst im Nachhinein bestimmt wird, hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung, weil es lediglich um das genaue Flächenausmaß der beanspruchten Grundstücksteile sowie um die Einstufung in bestimmte Entschädigungssätze geht (zur Steuerbarkeit von Entschädigungszahlungen an Land- und Forstwirte für Wirtschaftserschwernisse siehe auch Kolacny/Caganek, UStG, …