…1 BAO (zB Aufhebung des Zwangsstrafenbescheides, weil die Androhung der Zwangsstrafe nicht zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe…
…des § 303 BAO). Das Vertrauen auf in Erlässen enthaltene Rechtsauslegungen kann auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) entscheidungserheblich sein. Wer beispielsweise die Berufungsfrist nur deshalb versäumt, weil er wegen einer Erlassaussage die Geltendmachung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände nicht für aussichtsreich hält, den…
…mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung vernichtet werden. Einer ausdrücklichen (bescheidmäßig verfügten) Aufhebung solcher Bescheide bedarf es somit nicht. Daher tritt durch die Wiedereinsetzung ein wegen Versäumung einer Frist erlassener Zurückweisungsbescheid ex lege außer Kraft (zB VwGH 21.5.1997, 96/21/0574). 5…
…Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem…
…zu erlassen? 4.3. Lösung Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Zuständigkeit des Finanzamtes muss im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung gegeben sein. Ein Amt bleibt gemäß § 6 AVOG 2010 so lange zuständig, bis ein…
…VwGH 20.2.2004, 2003/18/0034). Wird eine Erklärungsfrist ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. 4. Kriterien für die Ermessensübung Liegen alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 135 BAO vor, so kann die…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das bedeutet, dass geänderte Rechtsprechung für sich keinen Wiederaufnahmsgrund (keine neu hervorgekommene Tatsache) darstellt. Dagegen ist für eine Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung entscheidend…
…8229 EStR 2000 ist hinsichtlich der Investitionszuwachsprämie 2004 insoweit nicht mehr anzuwenden, als sie dieser Ansicht widerspricht. Sie wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der EStR 2000 wie folgt geändert werden: Rz 8229 ..... Investitionszuwachsprämie 2004: Nach § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005…
…Reihe von Umgründungsschritten zu einer Gruppenbildung führt. In diesen Fällen handelt es sich um einen Sachverhalt und einen Antrag. Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
…oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden…
…eine beitragspflichtige Tätigkeit wegen unzulässiger Lagerung vorliegt. Somit ist der Inhalt des Feststellungsbescheides (und nicht die geänderte Rechtsprechung) bei der Bescheiderlassung bzw. bei der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung zu berücksichtigen. 2.4. Es liegt ein rechtskräftiger Bescheid nach § 201 BAO vor Die geänderte Rechtsprechung bildet keinen…
…des Verfahrensrechtes. Eine Änderung solcher Bestimmungen führt (wenn nichts anderes gesetzlich vorgesehen ist) dazu, dass ab Inkrafttreten die neue Rechtslage für offene Verfahren anzuwenden ist. Das bedeutet, dass im Hinblick auf die geänderte Rechtslage (Inhaltserfordernisse des § 299 BAO mit 1.1.2014) eine Mängelbehebungsauftrag (§ 85…
…der mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch genommen wird, keine Anwendung. 24. Aussetzung der Einhebung Antrag auf Aussetzung der Einhebung- Bewilligung bei geänderten Voraussetzungen 24.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 24.2. Sachverhalt Einem anlässlich der Beschwerde eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde…
…zu betreuenden Person). 3. Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Verlassenschaften 3.1. Allgemeines Die Erbschaft fällt dem/den Erben nicht unmittelbar mit dem Tod des Verstorbenen zu. Vielmehr ist nach Bekanntwerden eines Todesfalles von Amts wegen ein Verlassenschaftsverfahren einzuleiten (§ 143 Abs. 1 Außerstreitgesetz- AußStrG, BGBl…
…2 Z 1 COFAG-NoAG umfasst Fälle, in denen der im Fördervertrag vereinbarte Betrag wegen einer nach der einschlägigen Förderrichtlinie falschen Bemessungsgrundlage zu hoch ausgefallen ist - zB weil im Förderantrag falsche Angaben (zB zur Umsatzhöhe der Vorjahre, zu den Fixkosten oder zur unternehmerischen Tätigkeit) gemacht…
…im Sinn des § 120 Abs. 3 BAO). 3.6.2. Anfechtung von Rechtsgeschäften Vertragsgebühren setzen ua ein gültiges Rechtsgeschäft voraus. Soweit die Anfechtung (zB wegen Irrtums im Sinn des § 871 ABGB) zur rückwirkenden Auflösung führt, ist sie ein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…Lösung Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Bescheides. Eine eventuelle Unzuständigkeit ist gemäß § 50 BAO von Amts wegen und in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Erhebung von Abgaben vom Einkommen und…