…KStG 1988 von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Die in § 2 Abs. 3 erster Satz UStG 1994 vorgenommene Ausnahme für nach § 5 Z 12 KStG 1988 befreite Betriebe gewerblicher Art nimmt die betroffene Veranstaltung aus dem Unternehmensbereich aus. Mit dem EU-AbgÄG 2016…
…Akteneinsicht. Dritten Personen kann mit Zustimmung des Amtsvorstandes Akteneinsicht gewährt werden, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme glaubhaft machen. Ein solches Interesse wird unbeschadet der Einhaltung der Vorschriften über die Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht insbesondere Personen zuzubilligen sein, die Widerspruch gegen eine Pfändung…
…IX); zeitlicher Wirksamkeitsbeginn iZm mit Verschlechterung der Rechtsposition des Steuerpflichtigen (EAS 2692) Sachverhalt Eine in der Schweiz ansässige Person nimmt im März 2006 eine Grenzgängertätigkeit bei einem österreichischen Arbeitgeber auf. Lösung Da das Abänderungsprotokoll zum DBA-Schweiz im März 2006, also im Zeitpunkt der Aufnahme…
…dadurch hätte die Gemeinde, die erforderlichen ausgeglichenen Maastricht-Ergebnisse nicht erfüllt. Hingegen ist eine reine Beteiligungsfinanzierung durch Gewährung eines Gesellschafterzuschusses EU- rechtlich eine neutrale Finanztransaktion ohne Auswirkung auf den Finanzabschluss der Gebietskörperschaft. Seitens der Gebietskörperschaft-A wird zudem argumentiert, dass eine Subvention auch aufgrund der…
…mit Dividendenausschüttungen innerhalb der EU oder innerhalb des EWR vergleichbar, wodurch eine differenzierende Behandlung von Portfoliodividenden keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Im Übrigen kommt bei der Anwendung der Kapitalverkehrsfreiheit im Zusammenhang mit Drittstaaten den Rechtfertigungsgründen eine andere Bedeutung zu als im Zusammenhang mit EU…
…VwGH oder mit Bescheid des Finanzamts gem. § 271a BAO (§ 16 Abs. 5 Z 3 EU-BStbG). Hat die österreichische zuständige Behörde nicht fristgerecht gehandelt, so gilt die Streitbeilegungsbeschwerde gem. § 15 Abs. 4 EUBStbG automatisch als von ihr zugelassen. B.2.2.3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Abgabepflichtigen…
…Daraus ergibt sich, dass die Vorsteuer aus den angeführten Rechts- und Beratungskosten nicht abzugsfähig ist. Zur vergleichbaren Rechtslage in Deutschland hat der BHF mit Urteil vom 06.05.2004, V R 73/03 entschieden, dass eine derartige Rechtsauslegung dem Neutralitätsprinzip der Mehrwertsteuer widerspricht. Bezieht ein…
…Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt…