…idR über die RND verteilt in die Gewinnrücklage übertragen (Achtung: Es erfolgt eine Neuberechnung der planmäßigen Abschreibung für Folgeperioden). Abwertungen aufgrund von Wertminderungen sind zunächst mit der Neubewertungsrücklage aufzurechnen. Bei Aufwertungen in den Folgeperioden werden zunächst aufwandswirksame Abwertungen ergebniswirksam aufgeholt. Bei Abgang der Sachanlage wird…
…Soweit die Bewertung nicht nur vom endgültig fixierten Euro-Umrechnungskurs abhängt, sondern auch noch andere wertbestimmende Faktoren zu beachten sind (zB Schuldnerbonität bei Forderungen), sind diesbezügliche Wertminderungen (Teilwertabschreibungen, Einzelwertberichtigungen) erst vom umgerechneten Wert vorzunehmen. Hinsichtlich der Gewinnwirksamkeit positiver Kursdifferenzen besteht nach Art. 3 § 1 Abs…
…Regel mit 85% des Vermögenswertes V (Abschnitt 1) angenommen werden können. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, zB durch den ersten Jahresabschluss nach dem Gründungsstichtag, dass darüber hinausgehende Wertminderungen, insbesondere durch Anlaufverluste, eingetreten sind, so ist der niedrigere nachgewiesene Vermögens- und Ertragswert als Grundlage für die Feststellung…
Allgemeines Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebietes zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
Mit dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus…
Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
1. § 2 EStG 1988, Liebhabereiverordnung Abgrenzung "große" - "kleine" Vermietung Sachverhalt In einem Gebäude werden drei Eigentumswohnungen vermietet. Fragestellung Liegt eine große oder eine kleine Vermietung vor? Lösung Die Vermietung von Eigentumswohnungen ist, unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen und unabhängig von der Nutzung durch…