…Einheit zurechnen kann, daher kann kein Bescheid erlassen werden. Ist ein wirtschaftlicher Eigentümer (Nutzer) der Liegenschaft eruierbar, so ist sie diesem steuerlich zuzurechnen. Anmerkung zu GRUIS bei "Herrenlosigkeit": Es ist eine Evidenzakte ohne Wertermittlung mit der Zustelladresse "Finanzamt" anzulegen. Die vorgeschriebenen Beiträge sind abzuschreiben. § 21…
…einlagenbedingte Teilwertabschreibungen unzulässig. | a) und b) Grundsätzlich keine Korrektur (auch nicht bei fair value-Bewertung, da Neubewertungen erfolgsneutral sind). Die Wertermittlung bei dauerhafter Wertminderung erfolgt nach Steuerrecht und IFRS nach vergleichbaren Methoden (Ertrags- bzw. Nutzungswert). Anpassung im Hinblick auf die zwingenden Sonderbestimmungen des KStG…
…wenn der überhöht bewertete Grund und Boden veräußert oder eine Teilwertabschreibung durchgeführt wird. Bis es zu einer steuerlichen Auswirkung kommt, können viele Jahre vergehen. Ist es rechtlich möglich und zielführend für die richtige Wertermittlung einen eigenen Feststellungsbescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b BAO) zu erlassen…
…belasten, in der diese Produkte verkauft werden, sondern jene, in der sie hergestellt werden. Daher wird die retrograde Wertermittlung auf Vollkostenbasis nur dann angewendet werden, wenn die vorliegenden Aufträge in den kommenden Perioden die Annahme preisgünstiger Aufträge, die die Fixkosten dieser Periode tragen würden, verhindern…
…Grundstücke des Grundvermögens vorgesehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Betriebsgebäude (zB Ställe, Scheunen etc.) sind nach den beiden in dieser Gesetzesstelle vorgegebenen Wertermittlungsmethoden keine Werte vorgesehen (siehe dazu Punkt 3.9.). Ist der gemeine Wert für die Betriebsgebäude nicht auf andere Weise ermittelbar, kann -…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…