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BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…die Wertberichtigung in Höhe der Abzinsung als Einlage zu qualifizieren, die bei der Muttergesellschaft den Wert der Beteiligung erhöht und gegengleich bei der Tochtergesellschaft als Einlage (Kapitalrücklage) zu erfassen ist. Ausgangspunkt ist die Überlegung, welchen abgezinsten Betrag ein fremder Dritter bei Begebung des unverzinslichen Darlehens…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Umrechnung und Rundung nach der kleinen Euro-Verordnung 1.2 Umrechnung und Rundung nach der kleinen Euro-Verordnung Aus dem Inhalt der kleinen Euro-Verordnung sind die Umrechnungs- und Rundungsregeln vor allem im Zusammenhang mit der Umstellung der Bücher und Aufzeichnungen von Schilling auf Euro…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

… 6 Z 2 lit. a EStG 1988 Wertberichtigung zu Auslandforderungen (Rz 2378 EStR 2000) Vermehrt werden von Herstellern und Händlern, die Waren an Auslandskunden liefern gruppenweise Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Man nimmt prozentuelle Abwertungen vor. Das Ausmaß der Abwertungen wird dabei Kreditwürdigkeitsprozentsätzen internationaler Ratings (zum Beispiel veröffentlicht…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…Beteiligung ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und ergibt sich aus der Vertragsgestaltung, dass die Darlehensgewährung einer Einlagengewährung gleichkommt (zB Bedienung der "Darlehensschuld" im Liquidationsfall erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger), so ist der Steuertatbestand des § 2 Z 4 lit. c KVG (vor dem 1…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…08 0104/2-IV/8/03, über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem BBG 2003 und der ErlWS-VO 2004, insbesondere für Bewertungsstichtage vor dem 1. Jänner 2009, verwiesen. Das vom Bundesministerium für…