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05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…BAO (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen nunmehriger und seinerzeitiger Festsetzung). Der Abgabepflichtige kann Nachforderungszinsen vermeiden oder verringern durch Entrichtung von Anzahlungen, zweckmäßiger Weise in Höhe der zu erwartenden Nachforderung. Für Anzahlungen besteht ein Weisungsrecht, dh. die Verrechnung der Zahlung erfolgt auf die Anzahlung. Gutschriften Gutschriften können sich…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und vom Behördenleiter (Bundesminister) eigenhändig unterschrieben. (https://www.bmf.gv.at/service/formulare/fon/_start.htm) Der Behördenleiter stellt ohne Unterschriftsbeglaubigung eine Spezialvollmacht ("Zur Anmeldung zu FinanzOnline") auf…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…2.1. Definition 2.2. Beispiele 2.2.1. Amtssprache 2.2.2. Schrift 2.2.3. Nachweis der Zustimmung 3. Fehlende Unterschrift 4. Sinngemäße Anwendung des § 85 Abs. 2 BAO 4.1. Fehlender Nachweis der Bevollmächtigung (§ 85 Abs. 4 BAO) 4.2. Vollmachtsmängel (§ 83…

04 4282/8-IV/4/88Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/8-IV/4/8811.01.1989

…64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…

04 0103/2-IV/4/03Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0103/2-IV/4/0302.07.2003

…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.   Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…dienstrechtliches oder organisatorisches Weisungsrecht. Die Prüfungsergebnisse haben für die Gemeinde keine zwingende rechtsverbindliche Wirkung. Rz 169 Die Gemeinden sind berechtigt, in begründeten Einzelfällen eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern (§ 14 Abs. 1 zweiter Satz KommStG 1993). Wird der Anforderung weder von einem Finanzamt noch von der Österreichischen Gesundheitskasse…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…20%) weitergeleitet. Der an das Finanzamt weitergeleitete Haftungsbetrag wird auf dem Abgabenkonto des Subunternehmers "auf Saldo" gebucht, das heißt, dass die Zahlung nach § 214 Abs. 1 BAO mit der ältesten Schuld verrechnet wird, und damit auch andere Abgabenschulden abgedeckt werden können. Ein Weisungsrecht ( § 214 BAO…

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0810 | Schutz der Ozonschicht | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…dass der Sachverhalt, welcher der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig und vollständig dargestellt ist und tatsächlich verwirklicht wird. Rechtsauskünfte dürfen keinen Vorbehalt betreffend sich ändernder Rechtsprechung oder später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde beinhalten. Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz sind ohne unnötigen Aufschub…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…gehören auch sogenannte Supplements. Veröffentlichung in diesem Sinne sind daher: Die Werbeeinschaltung im Druckwerk selbst ("abgedruckte Werbeanzeige"). Das Einheften von Werbebeilagen in Druckwerken. Das Aufkleben von Werbebeilagen auf dem Druckwerk. Jedwede andere Form der Beilage einer Werbung zum Druckwerk (bloßes Einlegen, gemeinsame Versendung oder Abgabe…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…rechtliche Beurteilungen (zB VwGH 26.03.1993, 90/17/0224; VwGH 25.03.1994, 92/17/0133; VwGH 19.11.2002, 2002/12/0140), Fehler in der Beweiswürdigung (zB VwGH 20.01.1993, 92/01/0557, 0779; VwGH 25.03.1994, 92/17/0133), durch…

2026-0.154.426Finanzamt Österreich (FAÖ) - Neuausrichtung Dienststellenstruktur Organisationserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.154.42619.02.2026

…Zeitpunkt im Organisationsbereich des FAÖ 22 Dienststellen mit allgemeinem Aufgabenbereich sowie eine bundesweit zuständige Dienststelle für Sonderzuständigkeiten bestehen. Dienststellenstruktur FAÖ ab dem 1.1.2027 Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich gemäß § 56 Abs. 1 BAO auf das gesamte Bundesgebiet. Zur Erfüllung der im …

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

…Die neue Funktion steht für folgende Berufsgruppen bzw. Einrichtungen ab 7.10.2026 zu Verfügung. Personalverrechner/innen Buchhalter/innen Gemeinnützige Bauvereinigungen Immobilienverwalter/innen Genossenschaftsrevisionsverbände Die Eintragungen sind zeitnah vorzunehmen. Die Übermittlung von Listen der vertretenen Personen entfällt damit, ebenso werden die Formulare GBH 1 bzw…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Zu § 224 BAO siehe RAE, Rz 1200 ff; VereinsR 2001, Rz 838 ff. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig (zB VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Zu § 238 BAO siehe zB…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026