…Name und die Anschrift oder die TIN (Trader Identifikation Number) zur eindeutigen Identifikation des Warenempfängers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, sowie die von diesem Mitgliedstaat ausgestellte UID-Nummer dieses Warenempfängers angeführt. Wird nur die UID-Nummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet…
…BGBl. I Nr. 62/2019); der gesamtschuldnerische Warenempfänger, der die Waren vom Anmelder übernommen hat und innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Beschwerdefrist eine Beschwerde gegen den Eingangsabgabenbescheid erhebt (§ 44 ZollR-DG). Auch andere als die angeführten Personen haben die Rechtsstellung einer Partei dann und insoweit…
…auf dem Ausfuhrnachweis namentlich genannt wird, oder ist es ausreichend, wenn an Hand der auf dem Ausfuhrnachweis angeführten Rechnungsnummern der tatsächliche Warenempfänger ermittelt werden kann? Die Anforderungen an den Ausfuhrnachweis im Versendungsfall sind in den UStR 2000 Rz 1083 geregelt. Sind Name und Anschrift der…