…der Land- und Forstwirtschaft Sachverhalt: Ein den Gewinn entsprechend der Pauschalierungsverordnung für LuF (Vollpauschalierung) ermittelnder Land- und Forstwirt vermietet 8 Fremdenbetten in Fremdenzimmern und 8 Fremdenbetten in 2 Appartements. Alle Betten befinden sich im Bauernhofgebäude. Hinsichtlich der Betreuung der Gäste wird zwischen Appartementgästen und solchen…
…Übergang Vollpauschalierung in der L+FW zu § 4 Abs. 1 EStG 1988 7.1. Bezughabende Norm § 8 EStG 1988, LuF-PauschVO 2011 7.2. Sachverhalt Ein bisher vollpauschalierter Land- Forstwirt geht auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 über und setzt dabei das…
…4 LuF-PauschVO 2015) unterliegt nicht der Vollpauschalierung nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015), da sie nicht im Einheitswert berücksichtigt wird und damit auch nicht vom Grundbetrag erfasst ist. Die…
… 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 wegen Verteilung auf 3 Jahre (Kennzahl - KZ 312): | -14.000 | ergibt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 2001 - KZ 310 | 12.000 Die Aussage im Abschn. 75 Abs. 2 letzter Satz der EStR 1984…
…Lohnkosten für weiterverrechnete Lohnkosten | -36.000,- | ergibt Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft | 9.800,- Fragestellung Ist die vom Abgabepflichtigen gewählte Vorgangsweise zulässig, zumal die weiterverrechneten und als Betriebseinnahme erklärten Lohnkosten in Höhe von 36.000 Euro zu einer Ausgabenposition von 61.200…
…bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage 1 für günstige GBV, die Bringungslage 2 für mittlere GBV und die Bringungslage 3 für schlechte GBV steht. Nimmt ein pauschalierter Land- und Forstwirt die Option gemäß …
…bzw. die Bildung einer Übertragungsrücklage) nur im Hinblick auf die verordnungsmäßig vorgesehene vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als zulässig ansah. Die LuF PauschVO 2001 sieht hingegen - vom Nebenerwerb abgesehen - für die Gewinnermittlung hinsichtlich der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweige ausschließlich eine Voll- oder Teilpauschalierung vor. Gemäß …
…außen in Erscheinung treten. Da die veräußerten Forstflächen vor der Übertragung nicht selbständig geführt wurden und die Selbständigkeit nicht nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt ein Teilbetrieb nicht vor. Hätte der Land- und Forstwirt im vorliegenden Fall hingegen den gesamten Forst (30 ha) veräußert…
Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen…
…4 EStG 1988 ist daher für Grundstücke, die erst nach dem 31.03.2012 angeschafft wurden, nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs…
Die EStR 2000 Rz 4292 sehen vor, dass es für die Anwendung der Pauschalierung nicht schädlich ist, wenn im Rahmen eines Gasthauses branchenfremde Leistungen von nicht mehr als 25% erbracht werden. Hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht…
…derartigen Fall zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Beträgt die Mietdauer hingegen nicht mehr als fünf Jahre, liegt keine Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen vor; die Einkünfte aus der Vermietung sind im Fall einer Pauschalierung gesondert als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen. Zu…
…Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten (Direktvermarktung) Ein Direktvermarkter (Umsatz ca. 150.000 €) mit pauschalierter Land- und Forstwirtschaft hat bisher immer von der 6 %igen Vorsteuerpauschalierung nach Rz 2894 Gebrauch gemacht. Im Jahr 2002 hat er jedoch größere Gebäudeinvestitionen (Stall, Direktvermarktergebäude) getätigt…
…darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024…
…zu erklären und Umsatzsteuer in Höhe von Euro 1.200,- an das Finanzamt abzuführen. Variante 2: Die Berechnung erfolgt in der gleichen Weise mit der hier maßgeblichen Aufteilung von 40% betreffend Land- und Forstwirtschaft und 60% betreffend Gewerbebetrieb. Ändert sich zwischen Anschaffung und Veräußerung des…
… 22 Abs. 1 UStG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt wird, erhalten keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) und können daher in ihren Rechnungen auch die "dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID-Nummer" (§ 11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2. AbgÄG 2002) nicht angeben…
…dass für das Vorliegen von Einkünften aus besonderen Waldnutzungen die Betriebsart unmaßgeblich ist. Dies bedeutet, dass die Begünstigung des halben Steuersatzes für Nachhaltsbetriebe und aussetzende Betriebe gleichermaßen gilt, woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
…ob bei den betroffenen Fällen nach den derzeit geltenden Bestimmungen noch land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe (Verarbeitungsbetriebe) vorliegen. Hinsichtlich Abgrenzungsfragen bezüglich land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetriebe sowie der Abgrenzung von be- und/oder verarbeiteten Produkten zur Urproduktion wird auch auf die geltenden Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4201 bis…
…zwei Waldparzellen zurück. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Lösung Zu 1.: Durch die unentgeltliche Übertragung von 33 ha des ursprünglich 36 ha umfassenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind die wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergegangen, sodass der Vorgang eine unentgeltliche Betriebsübertragung iSd § 6 Z…