…darstellen und Vorleistungen an sie (durch Banken oder andere MiFiG) daher unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen unecht steuerfrei sind. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. i UStG 1994 (UStR 2000 Rz 772a) Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds - Erbringung abgrenzbarer Verwaltungsaufgaben durch Dritte…
…ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren von der Umsatzsteuer befreit (entspricht Art 135 Abs. 1 lit. f MWSt-RL 2006/112/EG). Nach UStR 2000 Rz 766 gehört der Handel mit Terminkontrakten (zB Optionen oder Futures) zu den Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren. Entsprechend…
…durch Betriebstätte 1 durchgeführten Tätigkeiten wäre darüber hinaus auch keine "vorbereitende Tätigkeit oder Hilfstätigkeit" gemäß Art. 5 Abs. 4 lit. e OECD-MA zu erblicken. Denn der allgemeine Zweck der Gesamtunternehmung einer Kapitalanlagegesellschaft ist in der Auflage, der Vermarktung, dem Verkauf und der Verwaltung von…
…Stücke derselben Wertpapierart für Kunden und gegebenenfalls für sich sammelverwahren. Die einzelnen Miteigentumsgemeinschaften greifen aber bei Drittverwahrung, also dann ineinander, wenn ein Verwahrer einen Sammelbestand ganz oder zum Teil durch einen anderen Verwahrer (Drittverwahrer) sammelverwahren lässt, der auch von anderen Kunden Wertpapiere derselben Art aufbewahrt…
…wann welche Wertpapiere ge- und verkauft werden. Ist die Einflussmöglichkeit des Kunden nicht derart eindeutig gegeben, sprechen folgende Indizien für eine Zurechnung zum Kunden: Der Kunde kann die Depotbank wählen. Der Kunde kann den für die Verwaltung von dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren zuständigen Berater/Manager…
…Höhe von 1.000.000 Gebrauch. Vereinbart wurde weiters, dass diese Entnahme unverzinst bleibt und nach Abruf durch den Gesellschafter fällig wird, soweit es mit der Lage der Gesellschaft, insbesondere der Liquiditätslage vereinbar ist. Als kurzfristig liquide Mittel verfügt das Einzelunternehmen über folgende Vermögenswerte: Wertpapiere…
…Dem Masseverwalter obliegen in seiner Funktion die Verwahrung und die Verwaltung der Insolvenzmasse. Dieser wird aber durch diese Funktion nicht Miteigentümer der Miteigentumsgemeinschaft. Der Masseverwalter kann daher auch nicht gemäß § 81 Abs. 2 BAO als Vertreter dieser Personengemeinschaft von der Abgabenbehörde bestellt werden. Da die…
…über die Existenz von Konten und Depots zugänglich machen. 2. Rechtliche Fragen 2.1. Zu § 1 Abs. 1 KontRegG Der Bundesminister für Finanzen führt über Konten der Kreditinstitute im Einlagengeschäft Girogeschäft Bauspargeschäft sowie für Depots im Depotgeschäft ein automationsunterstütztes Kontenregister. Konsortialeinlagen sind Einlagen anderer Banken…