… 21 Abs. 2 Z 3 vierter TS KStG 1988 sieht jedoch für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR nachweislich zuzurechnen sind, eine Befreiung von der KöSt vor; die korrespondierende Bestimmung für…
…dass dieser Vermögensübertragung auch kein Rechtsgeschäft zugrunde liegt, sondern von einer faktischen Übertragung auszugehen ist. Diesfalls ist zu untersuchen, ob es sich um eine Vermögensüberlassung (und damit um eine Nutzungseinlage) oder eine Vermögensübertragung (zB durch Eintritt in Vertragsverhältnisse, KFZ-Ummeldungen, Grundbuchseintragungen usw.) handelt. Bei Vorliegen…
…KESt-Befreiung für Kapitalerträge, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zuzurechnen sind) angewendet werden? Gemäß § 94 Z 6 lit c vierter Teilstrich EStG 1988 sind Zinsen, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes nachweislich zuzurechnen sind, von der KESt befreit…
… Die auf eine als Liebhaberei anzusehende Tätigkeit zurückzuführenden Pflichtbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung oder Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen für künftige Pensionsleistungen sind in verfassungskonformer Interpretation als freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung anzusehen und daher ohne Beschränkung als…
…pauschale Lohnaufwand wird aufgrund der im Jahr 2016 durchgeführten repräsentativen Erhebung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für das Jahr 2016 mit 2.190 Euro neu festgesetzt. Darüber hinaus wird ein eigener Vergütungssatz für Zwecke der Zuweisung von Kapital durch die Ordensgemeinschaften an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung festgelegt…
…einer "Versorgungs-oder Unterstützungseinrichtung des öffentlichen Rechts"? Besteht KeSt-Pflicht? Lösungsvorschlag lt. Anfrage: Nach den KStR fallen unter § 21 Abs.2 Z.3 KStG u.a. Kapitalerträge von selbständigen und unselbständigen Fonds, die Leistungen aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit…