Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu…
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu…
…Nebeneinkünften zuzüglich von im jeweiligen Betrachtungszeitraum erhaltenen Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.3. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.3. zum Ausschluss der Förderung führen. h.Mehrfachversicherung in der…
…gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen werden nach Maßgabe des Punktes 5.3. im Rahmen der Deckelung berücksichtigt oder können gemäß Punkt 5.3. zum Ausschluss der Förderung führen. h.Mehrfachversicherung in der…