…hinsichtlich sämtlicher Schriften im Staatsbürgerschaftsverfahren entstanden, obwohl der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt bereits österreichischer Staatsbürger war? Können die Gebühren oder ein Teil davon iSd § 241 Abs. 2 BAO rückerstattet werden? Lösung: Da der gebührenpflichtige Tatbestand in der "Verleihung" besteht und die Staatsbürgerschaft nicht ein zweites…
…Sachverhalt: Vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft ist das Gelöbnis "Ich gelobe, dass ich der Republik Österreich als getreue Staatsbürgerin angehöre, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und....." abzulegen. Dies wird in Form einer Niederschrift festgehalten, die vom Leiter der Amtshandlung und der neuen Staatsbürgerin unterschrieben wird…
…Dienste an mehr als 45 Tagen außerhalb der Grenzzone in einem der beiden Vertragsstaaten oder in Drittstaaten geleistet (beispielsweise aufgrund von Dienstreisen), hätte dies zur Folge, dass nicht mehr Artikel 19 Absatz 1a, sondern Absatz 1 Satz 2 (Staatsbürgerschaftsvorbehalt) des Abkommens anwendbar wäre und es…
…Kommentar, Wien 1994, 1655). Es liegt keine Wiederholungsprüfung vor, da es sich nicht um eine Prüfung beim selben Abgabepflichtigen handelt. Eine etwaige Verletzung der Vorschriften über die Prüfungswiederholung, also vor allem die Durchführung einer nochmaligen Prüfung ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 148 Abs. 3 BAO…
…des EG- und EWR-Raumes für die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, wenn mindestens 90% ihres Jahreseinkommens der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Sollte daher ein in den USA ansässiger US-Staatsbürger 90% seines Jahreseinkommens aus österreichischen Quellen erzielen, erlangt er auf Grund des Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes des DBA-USA, BGBl…
…der einen Wohnsitz in Österreich hat, verpflichtet ist, eine Schenkungsmeldung abzugeben, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Bruder hat keinen Inlandsbezug in Form von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz etc. Dies ist nicht von Bedeutung, da die Beschenkte ihren Hauptwohnsitz in Wien hat und der Wert der Schenkung…
…verliehene Arbeitskraft nur für die Dauer der Verleihung an das deutsche Unternehmen in die Dienste des österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens aufgenommen worden ist, die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 Deutschland kein Besteuerungsrecht entzieht und dass in diesem Fall Österreich von der Besteuerung freizustellen hat…