…automatische Datenübernahme aus dem Firmenbuch erfolgt (wie zB bei der Neubestellung eines Stiftungsvorstandsmitglieds einer Privatstiftung). Der ruhende Nachlass ist eine juristische Person (§ 546 ABGB) und wird durch erbantrittserklärte Erben oder einen gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator vertreten. Der ruhende Nachlass ist allerdings kein Rechtsträger im Sinne des …
…Für eine allfällige Vollmachtsüberschreitung hat der Bevollmächtigte daher einzustehen. Sobald die ruhende Verlassenschaft einen gesetzlichen Vertreter aufweist (erbantrittserklärter Erbe, Erbenmachthaber oder Verlassenschaftskurator), kann dieser das Vollmachtsverhältnis jederzeit aufkündigen oder es auch bestehen lassen. Neben einer abweichend von § 1022 ABGB getroffenen Vereinbarung über eine Bevollmächtigung über…