…Finanzstrafverfahren (§ 30a Abs. 6 FinStrG) Das Finanzstrafverfahren wird durch jede gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten gerichtete Amtshandlung (Verfolgungshandlung) eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, eines Organs der Abgaben- oder Finanzstrafbehörde oder eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes anhängig. Ebenso bei Anordnung…
…geregelt. Diese Vorschrift gilt sowohl für das ABB als auch für das ZAÖ, jeweils in ihrer Funktion als Finanzstrafbehörde. Akteneinsicht steht zum einen dem Beschuldigten und Verdächtigen, gegen den schon vor der Einleitung des Strafverfahrens eine Verfolgungshandlung gerichtet wurde, zu (§ 79 Abs. 1 FinStrG iVm …
…da in diesen Fällen keine tatsächliche Schadensgutmachung vorliegt. Rz 177d Straffreiheit tritt nicht ein: a)wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger oder gegen andere an der Tat Beteiligte gesetzt waren, b)wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale…