…Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1 VerG). Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Die Mitglieder eines Vereins müssen nicht zwingend ein Kapital einbringen. Das Recht einen Verein zu bilden ist auch im Verfassungsrang durch Art. 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867…
…Vereins grundsätzlich bereits mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Nur wenn im Fall der freiwilligen Auflösung Vereinsvermögen vorhanden ist und seitens des Vereins aus diesem Grund der Vereinsbehörde auch das Erfordernis der Abwicklung mitzuteilen ist, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit erst mit Eintragung der…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…