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2025-0.826.574Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-1580; Ausfuhr - Übergangsregelungen für das vereinfachte Bewilligungsverfahren für die passive Veredelung auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.826.57414.10.2025

…O3409 | Ort(e) der Veredelung (Angabe der genauen Adresse) | O3411 | Zollstelle(n) für die Erledigung des Verfahrens [Angabe der Zollstellennummer(n)] | O3417 | Frist für die Erledigung des Verfahrens (Angabe in Monaten) | O350A | Ausbeutesatz (Menge oder Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…angegeben und beträgt höchstens sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung für die aus den entsprechenden Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse. (4) Auf Antrag des Bewilligungsinhabers kann die Sechsmonatsfrist gemäß Absatz 3 nach ihrem Ablauf verlängert werden, vorausgesetzt die Gesamtfrist beträgt nicht mehr…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…sichergestellt werden, dass ungerechtfertigte Einfuhrabgabenvorteile nicht entstehen, so besteht für eine Ablehnung der Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren kein Grund. Erfolgt die Bemessung der ggf. entstehenden Einfuhrzollschuld für die Veredelungserzeugnisse daher nach Art. 86 Abs. 3 iVm Abs. 4 UZK und können ungerechtfertigte Einfuhrabgabenvorteile durch…

2026-0.817.113Information zu der am 01. Oktober 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.817.11301.10.2026

Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…

2020-0.773.249Information zu der am 4. Dezember 2020 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.773.24904.12.2020

Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) wurde im Hinblick auf eine Änderung der Saatgutverordnung 2006 angepasst. Die Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen, wurden folgendermaßen erweitert: bei Position 0713 10 10: Markerbse (Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) Schalerbse (Pisum sativum L…

2026-0.501.131Information zu der am 01. Juli 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.501.13101.07.2026

Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurden die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung 2019/1793 wie folgt geändert: Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse (1202 41 00; 1202 42 00; 2008 11 10; 2008 11 91; 2008 11 96; 2008 11 98; 2305 00…

2025-0.066.706Information zu der am 20. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.066.70620.02.2025

Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) wurde hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2430 betreffend der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse sowie hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2465 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023…