…O3409 | Ort(e) der Veredelung (Angabe der genauen Adresse) | O3411 | Zollstelle(n) für die Erledigung des Verfahrens [Angabe der Zollstellennummer(n)] | O3417 | Frist für die Erledigung des Verfahrens (Angabe in Monaten) | O350A | Ausbeutesatz (Menge oder Prozentsatz der Veredelungserzeugnisse…
…angegeben und beträgt höchstens sechs Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Annahme der Ausfuhranmeldung für die aus den entsprechenden Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse. (4) Auf Antrag des Bewilligungsinhabers kann die Sechsmonatsfrist gemäß Absatz 3 nach ihrem Ablauf verlängert werden, vorausgesetzt die Gesamtfrist beträgt nicht mehr…
…sichergestellt werden, dass ungerechtfertigte Einfuhrabgabenvorteile nicht entstehen, so besteht für eine Ablehnung der Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren kein Grund. Erfolgt die Bemessung der ggf. entstehenden Einfuhrzollschuld für die Veredelungserzeugnisse daher nach Art. 86 Abs. 3 iVm Abs. 4 UZK und können ungerechtfertigte Einfuhrabgabenvorteile durch…
Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) wurde im Hinblick auf eine Änderung der Saatgutverordnung 2006 angepasst. Die Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen, wurden folgendermaßen erweitert: bei Position 0713 10 10: Markerbse (Pisum sativum L. (partim), Pisum sativum) Schalerbse (Pisum sativum L…
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 wurden die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung 2019/1793 wie folgt geändert: Erdnüsse und aus Erdnüssen gewonnene Erzeugnisse (1202 41 00; 1202 42 00; 2008 11 10; 2008 11 91; 2008 11 96; 2008 11 98; 2305 00…
Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) wurde hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2429 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2430 betreffend der Vermarktungsnormen für den Sektor Obst und Gemüse sowie hinsichtlich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/2465 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023…