…21 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl II Nr. 462/2002 idgF) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese "Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nur für jene Steuerpflichtige, die die Steuererklärung selbst einreichen, das heißt also nicht steuerlich vertretene Abgabepflichtige."…
…des § 131 Abs. 4 BAO - das Vorliegen von Unzumutbarkeit, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung nicht gefährdet wird - auszulegen. Wenn für solche Umsätze die Umsatzgrenze (45.000 Euro) und zudem die Barumsatzgrenze von 7.500 Euro betriebsbezogen überschritten werden und daher Registrierkassenpflicht besteht…
…Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Die Bestimmungen sind im Sinne des § 131 Abs.1 Z.2 BAO - das Vorliegen von Unzumutbarkeit, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung nicht gefährdet erscheint - auszulegen. Da in diesen Fällen Einzelaufzeichnungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, kann die Vereinfachung unabhängig…
…längstens innerhalb von zwei Werktagen nach vorheriger Verständigung der Abgabenbehörde zu erfolgen. Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der Einzelfallbetrachtung auch verlängert werden. Die Dauer der Zugriffsmöglichkeiten der Organe der Abgabenbehörden beschränkt sich auf die für das Abgabenverfahren notwendige Erhebungstätigkeit…