RIS AI
4 Treffer524 msnur geltende Fassungen
BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…von ca. Euro 70 Mio. haben eine Laufzeit von in etwa 10 Jahren; im Zeitpunkt der Hingabe wird auf Grund der Unverzinslichkeit eine aufwandswirksame Wertberichtigung von ca. Euro 30 Mio. in der Bilanz der Muttergesellschaft A vorgenommen. Frage Ist der zwingenden handelsbilanziellen Abwertung gemäß § 5…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…GebG nicht. 5. Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG (vor…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…15 Abs. 1 BewG 1955 für die Dauer der Unverzinslichkeit des Darlehens (höchstens 18-facher Jahreswert des Zinsenvorteiles) zu erfolgen. Wird hingegen die Unverzinslichkeit jeweils von Jahr zu Jahr stillschweigend gestattet (oder vereinbart) entsteht die Steuerschuld jährlich in Höhe der fiktiven Zinsen bzw. des Wertes…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…