RIS AI
5 Treffer417 msnur geltende Fassungen
BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…ein. Die Sacheinlage erfolgte für den Teilbetrieb Abwasserentsorgung und Wasserversorgung zu Buchwerten, beim Teilbetrieb Abfallentsorgung wurde folgende Vorgangsweise gewählt: Aufgrund einer Unternehmenswertermittlung (Barwert der nachhaltig erzielbaren Zukunftserfolge) wurde ein Ertragswert ermittelt, davon der Substanzwert abgezogen und die Differenz als Firmenwert in die Eröffnungsbilanz per 30…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Zusammenrechnung von Geschäftsanteilen und Unternehmenswert-Anteilen ergeben kann. Bei Flexiblen Kapitalgesellschaften sind im Rahmen des Compliance-Packages der Gesellschaftsvertrag, soweit sich aus diesem von § 39 Abs. 2 erster Satz GmbHG abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, und das Anteilsbuch über die Unternehmenswert-Anteile oder ein anderer…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…im Februar 2008 erfolgten Verkauf bereits manifestiert; es liegen keine Anhaltspunkte vor, diesen aus dem tatsächlichen Geschäftsverkehr stammenden Wert aufgrund einer später erfolgten Unternehmensbewertung, die zu einem doppelt so hohen Unternehmenswert führt, anzuzweifeln. Als gemeiner Wert der Beteiligung ist daher, wenn die Einbringung nach Art…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…der die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Es besteht keine Verpflichtung zu umfangreichen Ausarbeitungen (zB durch Auskünfte betreffend Feststellung von Unternehmenswerten) oder zur Erstellung von (Rechts-)Gutachten. Auskünfte sind auch über Erlässe zu geben, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…