…7. Einkünfte von Künstlern 8. Einkünfte von Architekten 9. Einkünfte von Sportlern 10. Einkünfte von Artisten 11. Einkünfte von Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen 12. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Fällen der Ziffer 3, 7, 9, 10 und 11 wird idR keine Rückzahlung zulässig sein…
…an einen Künstler gezahlt wird, fällt nicht unter Satz 3, sondern unter Satz 1. Denn der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung geht nicht dadurch verloren, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Auch die Darbietung von Studiomusikern zielt darauf ab, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen…
…wie etwa Ausspeisungen ("Suppenküche"), allgemeine Sozialdienste (etwa psychologische Betreuung von Patienten in Krankenanstalten oder Altersheimen), Unterhaltungsdarbietungen (etwa Theateraufführungen oder Konzerte) usw. Übersteigt der Wert einer Zuwendung nicht den Betrag von 250,- Euro, ist grundsätzlich eine nicht in individualisierter Form erbrachte Leistung anzunehmen. Auch von gemeinnützigen…
…für die Anwendung von Art. 17 OECD-MA. Ein reines Trainingslager wird jedoch nach Ansicht des BMF - selbst wenn das Training nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollte - wohl nicht als "Sportveranstaltung" mit Charakter einer Unterhaltungsdarbietung angesehen werden können. Daraus folgt, dass abkommensrechtlich in diesen…
…sonstigen Kosten (380) bestritten, sodass der Theater-AG ein Reingewinn von 20 verbleibt. Die ausländische Theater-AG unterliegt auf der Grundlage der VwGH-Judikatur nach innerstaatlichem Recht als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung der Bruttoabzugsbesteuerung mit 200 (20% von 1.000). Nach DBA-Recht (Art…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen durch Steuerabzug iHv 20% vom vollen Betrag der Einnahmen erhoben. Der Schuldner der Einkünfte hat die Steuer abzuziehen und…