1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…
…behaupteten Arbeitstagen in der Slowakei. Der Lohnzettel wurde nicht korrigiert, sondern durch die Wahl entsprechender Kennzahlen in der Erklärung umgangen (KZ 359: -150.000,00; KZ 440: 150.000,00). Da die Pendelbewegungen nicht durch Fahrt- oder Arbeitszeitaufzeichnungen belegt sind, begehrte das Arbeitnehmerfinanzamt im Rahmen…
…die Bereitschaft zur Durchführung eines APA, die Geeignetheit eines APA im konkreten Fall, die Art und den Umfang der zur Verfügung zu stellenden Unterlagen sowie einen groben Zeitplan zu diskutieren. Ob das Prefiling Meeting erforderlich ist, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Der Steuerpflichtige sollte…
…eingesetzt sind. 3.3. Frage Kann davon ausgegangen werden, dass ein solcher Arbeitsplatz eine erhöhte Gefährdung durch den berufsbedingten Umgang mit kranken Personen mit sich bringt, oder stellt die (Infektions)Gefahr für in diesem Bereich tätige Dienstnehmer eine Allgemeingefahr dar, die zur Steuerpflicht der gewährten…
…Stiftungen aus. 2.7. Zahlungen an doppelansässige Gesellschaften (34) § 5 Abs. 1 Z 6 der Verordnung will einen leichtfertigen Umgang mit Geschäftsleitungsverlegungen von Gesellschaften unterbinden; um der auszahlenden Stelle eine Abspaltung des Geschäftsleitungsortes vom Gründungsort auch im vereinfachten Verfahren ersichtlich zu machen, sieht § 2 Abs…
…er die Voraussetzungen des § 131b BAO . 5. Registrierkassenbeleg und Rechnung Umgangssprachlich wird naturgemäß nicht zwischen einem Registrierkassenbeleg und einer Rechnung nach UStG unterschieden, was man auch anhand der nach wie vor vielerorts gestellten Frage "Brauchen Sie eine Rechnung?" erkennen kann. Dabei erscheint eine scharfe…
…2013, 2009/13/0031 , mit diesen Aspekten allerdings nicht näher auseinander gesetzt hat, erscheint aus der Sicht des BMF ein Abstellen auf den Umfang der Kostentragung nicht zwingend geboten. Vielmehr erscheint es im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Rechtsanwendung geboten, für die Frage der…
…Sonstige Gutscheine Wenn allerdings in einer Privaturkunde (Bon, umgangssprachlich auch "Gutschein" genannt) die Lieferung/sonstige Leistung bekannt und eindeutig konkretisiert ist, ist deren Verkauf bereits als Barumsatz anzusehen und daher in der Registrierkasse zu erfassen und darüber ein Beleg auszustellen (zB Eintrittskarte für eine konkrete…
…im Signaturjournal abzuspeichern. Für alle Daten des Signaturjournals - bis auf die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - sieht die RKSV ein Exportformat vor (Z 3 der Anlage RKSV). 3.2.1.2. Erfassung der Bareinnahmen…