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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides beinhaltet ist, bestehen insoweit keine konkurrierenden Zuständigkeiten. Dieser Fall ist daher vom Regelungsziel des § 300 BAO nicht umfasst. Das Außer-Kraft-Setzen des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides durch die Erlassung des Jahresbescheides ist somit nicht als Aufhebung oder Abänderung iSd…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält. Die Anzeige in FinanzOnline bleibt unberührt. Weiterhin werden im Steuerakt (FON) wie bisher zwei getrennte Einträge angezeigt. Im Verfahren Direktbearbeitung (DIBE) ergibt sich in der Anzeige für den/die BearbeiterIn keine Änderung. In der…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…0006). Eine andere rechtliche Beurteilung etwa auch durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Tatsache dar (vgl. zB VwGH 25.02.1998, 98/14/0015). Nichts anderes kann für eine nachträglich in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…zeitliche Zurechnung von Einnahmen geltenden Zufluss-Abfluss-Prinzip, das im Rahmen der Gewinnermittlung durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und für die Teilpauschalierung maßgeblich ist, sind diese das Jahr 2010 betreffenden Förderungen im Kalenderjahr 2011 steuerlich zu erfassen. Im Bereich der Vollpauschalierung stellt sich dieses Problem…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…Anmeldung durch einen Bevollmächtigten, so kann die nach § 18 FOnV 2002 erforderliche Beglaubigung nach dem in diesem Übereinkommen für das jeweilige Land vorgesehenen Verfahren erfolgen (in der Regel: Beglaubigung nach nationalem ausländischen Recht und "Überbeglaubigung" in Form der so genannten "Apostille"). Es bestehen keine Bedenken…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…20% (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991). Im Ergebnis kommt es daher zu keiner Änderung der Steuerbelastung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist es nicht zu beanstanden, wenn bis 28.02.2011 weiterhin die NoVA in die Bemessungsgrundlage der USt einbezogen wird. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

…der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994): Derartige Berichtigungen der Vorsteuer sind in der KZ 067 zu erfassen. Soweit die Berichtigung auf Vorsteuerbeträge der KZ 027 und/oder 028 entfällt, ist der Betrag zusätzlich in der KZ 027 bzw. 028 einzutragen (kein fix vorgegebenes Vorzeichen).   Bundesministerium…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

…kaufmännische Geschäftsführung kann die UVA-Übermittlung für die von ihr vertretenen ARGEN ausschließlich mittels Datenstrom-Verfahren (XML-File) durchführen. 6. Alle anderen Funktionalitäten von FINANZOnline (z.B. Rückzahlungsanträge) sind durch jede ARGE als "FINANZOnline-Teilnehmer" selbst wahrzunehmen. Das Bundesministerium für Finanzen hat keine Bedenken, bei…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…Einklang mit der Grundregel in § 198 BAO) amtswegig vom zuständigen Finanzamt durch Abgabenbescheid festzusetzen. Wird eine in den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 COFAG-NoAG enthaltene Bagatellgrenze nicht überschritten, ist keine Rückerstattung festzusetzen. Die Fälligkeit des Rückerstattungsanspruchs tritt gemäß § 15 Abs…

BMF-010221/0623-IV/4/2006Besteuerung von Zahlungen an Studenten und Lehrlinge - DBA USA
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0623-IV/4/200630.11.2006

…Einkünfte eine US-Stiftung ist. Demnach darf die Zahlung eines solchen Stipendiums nach dem innerstaatlichen Steuerrecht der Vereinigten Staaten und Österreichs besteuert werden. In jedem Fall dürfen gemäß Artikel 23 (Gleichbehandlung) österreichische Studenten in den Vereinigten Staaten keiner Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…dauernden Standort im Inland verfügt. Hat das Kraftfahrzeug keinen dauernden Standort im Bundesgebiet, ist die Verwendung im Inland grundsätzlich bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr erlaubt (§ 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 2/2

…da diese keinen Jahresabschluss erstellen. Dies gilt auch für Unternehmer, die im vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien (Eigenmittelquote nicht weniger als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer nicht mehr als 15 Jahre) verletzt haben. Der Nachweis, dass diese Kriterien nicht verletzt wurden, kann durch eine Bestätigung des…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…zu erfassen. b.Bisher wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt Ist ein Mietverhältnis unabhängig von der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Flüchtlingssituation bereits beendet worden und wird die Unterkunft nunmehr einem Flüchtling befristet unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wird keine Änderung der Bewirtschaftungsart (somit auch keine…

2021-0.178.440Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.178.44023.03.2021

…das Verfahren für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung näher zu regeln, wurden und werden Begünstigte zudem darauf hingewiesen, dass es noch Detailregelungen gibt. Zudem dient die Verordnung der Erfüllung unmittelbar anwendbarer beihilfenrechtlicher Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bzw. der AGVO 2014. Durch den Inkrafttretenszeitpunkt…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

…Monate (bis einschließlich 30. Juni 2024) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 einmalig erstreckt. Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. März 2024 eingereicht wurden und bei denen noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten dennoch als…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit auch für noch offene Verfahren auf das durch Kenntniserlangung neu zuständig gewordene Finanzamt über. Abzustellen ist auf die Verhältnisse zum aktuellen Zeitpunkt der Amtshandlung (zB Veranlagung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…Anspruchszinsen gestellt. 26.3. Frage Ist dieser Antrag im Fall einer Vorlage zu bewilligen oder als wenig erfolgsversprechend abzuweisen? Wie liegt der Fall, wenn zwar keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vorliegt, jedoch ein Antrag nach § 212a BAO gestellt wird, da es sich um einen mittelbar…

BMF-010221/0088-IV/4/2011Verständigung mit Deutschland nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0088-IV/4/201121.02.2011

Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…