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BMF-010311/0008-IV/8/2012Information zu der am 1. Jänner 2012 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0008-IV/8/201203.01.2012

Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0334 Anlage 1). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2012

BMF-010311/0038-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0038-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

2021-0.837.526Information zu der am 1. Jänner 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.837.52617.12.2021

…hat, dass die Sendung ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder für die Umwelt darstellen kann, und hat dies unverzüglich den dem Bundesamt für Ernährungssicherheit per E-Mail (baes@baes.gv.at) mitzuteilen. Diese Verständigungspflicht besteht unabhängig davon…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Schenkungsmeldung - Spende 10.1. Sachverhalt A hat eine größere Erbschaft gemacht und möchte einen Teil des Geldes einem Tierschutzverein zukommen lassen. In der Folge überweist A 25.000 Euro auf das Konto des Tierschutzvereins. 10.2. Frage Handelt es sich bei dieser Überweisung um eine…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.). Es ist damit jegliche - auch die werbewirksame - Information, die diese Körperschaften betrifft, nicht steuerbar. Dem werbenden Medium ist von Organen der Körperschaft eine glaubhafte Erklärung vorzulegen, dass die Körperschaft unter …