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BMF-010310/0133-IV/7/2008Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0133-IV/7/200801.07.2008

…Möglichkeit der Abgabe einer Ursprungserklärung auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung (Ermächtigter Ausführer) für beide Vertragsparteien, Einführung des Verbots der Zollrückvergütung (Drawback-Verbot), Einführung der "Buchmäßigen Trennung" und die Möglichkeit einer Durchbrechung des Territorialitätsprinzips unter bestimmten Bedingungen. Bosnien und Herzegowina wird in die UP-3310 aufgenommen…

BMF-010310/0001-IV/7/2008Vorläufige Anwendung des Interimsabkommen EU-Montenegro ab 1. Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0001-IV/7/200803.01.2008

…Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) angegeben ist, Möglichkeit der Abgabe einer Ursprungserklärung auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung (Ermächtigter Ausführer) für beide Vertragsparteien, Einführung des Verbots der Zollrückvergütung ( Drawback-Verbot), Einführung der "Buchmäßigen Trennung" und die Möglichkeit einer Durchbrechung des Territorialitätsprinzips unter bestimmten Bedingungen &nbsp…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen Bezughabende Norm Art. 4 Abs. 1 OECD-MA, Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 Sachverhalt A In den letzten zehn Jahren etablierte sich in einem stillgelegten Hotelbetrieb eine Büroadresse, die zu 75% als Anschrift von so genannten Domizilgesellschaften…