…§ 6 Abs. 1a zweiter Satz VersStG Ursprüngliche Versicherungssumme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen Frage: Was kann bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Einmalerlag iVm Aufstockung und Teilauszahlung als ursprüngliche Versicherungssumme herangezogen werden? Lösung: Bei Einmalerlägen ist jene Versicherungssumme als "ursprüngliche" heranzuziehen, die 10 Jahre oder länger erhöhten Versicherungsschutz bietet…
…§ 6 Abs. 1a Z 1 und Z 2 lit. a VersStG Zuzahlung, Aufstockung und Teilauszahlung (Entnahme) Sachverhalt: Es liegt eine Kapitalversicherung mit laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung, einer Laufzeit von 10 Jahren, und einer vereinbarten Jahresprämie von 100 vor. Die ursprüngliche Versicherungssumme beträgt 1…