…geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen aus unselbständiger Arbeit idR Art. 15 Abs…
Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im…
…USA 2 nicht zur Anwendung ( UStR 2000 Rz 2942 ). USA 1 verkauft die Reisevorleistungen weiter an USA 2. Bei den in Österreich steuerbaren Leistungen (Grundstücksort, Tätigkeitsort) kommt es gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger USA 2…
…Einkünfte zur Gänze besteuert. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass Kroatien nach den Vorgaben des Artikels 15 DBA-Kroatien nur als Tätigkeitsort Steuerrechte hat, alle Einkünfte aus Drittländeraufenthalten hingegen Österreich als Ansässigkeitsstaat zuzurechnen sind. Die beiden operieren offensichtlich mit der Tatsache, dass der Informationsaustausch nach…
…gemäß § 3a Abs. 8 lit. c UStG 1994 der Tätigkeitsort. Eine Verlagerung dieses Leistungsortes ergibt sich durch Auftragserteilung unter Bekanntgabe der UID eines anderen Mitgliedstaates, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nach ihrer Bearbeitung in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden (Art. 3a Abs…
…Forschungsleistungen (Chemie, Pharmazie) für ihre ausländische Konzernmutter. Sämtliche Ergebnisse (Erfindungen) gehören bereits mit ihrer Entstehung der Konzernmutter. Die Forschungsergebnisse werden zur Herstellung neuer bzw. zur Verbesserung bestehender Produkte (Medikamente) verwendet. Sind die Forschungsleistungen am Tätigkeitsort (§ 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994) oder am Empfängerort (§…
…Österreich), Ansässigkeit in Österreich, soll nach Entlassung durch ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bisheriger Tätigkeitsort war Deutschland - keine Grenzgängereigenschaft - eine Entschädigung erhalten, um nicht in Wettbewerb zur bisherigen Firma zu treten. Die Entschädigung soll monatlich ausbezahlt werden und eine Laufzeit von ca. einem…
…EG-RL (entspricht § 3a Abs. 8 lit. c UStG 1994 - Tätigkeitsort) fällt. Angesichts der Komplexität dieser Leistung hätte das nach Auffassung des EuGH immer dann, wenn eine Teilleistung in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Sitzes des Hauptunternehmens erbracht wird, eine Ungewissheit über die Umsatzbesteuerung…
1. Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf…