…83 Abs. 4 AußHG 2011). (8) Aufgaben und Befugnisse bei der Verfolgung von Straftaten Die Finanzstrafbehörden, Zollämter und ihre Organe werden im Dienste der Strafrechtspflege tätig und haben die in der Strafprozessordnung der Kriminalpolizei zukommenden Aufgaben und Befugnisse unter sinngemäßer Anwendung des § 196 Abs. 4…
…der Kosten eines Strafverfahrens (Rechtslage bis 1.8.2011) lauten auszugsweise: "Im Fall eines Schuldspruches sind die verhängte Strafe samt Verfahrenskosten, die Kosten des Verteidigers im Strafprozess oder im Finanzstrafverfahren und die Kosten einer Urteilsveröffentlichung grundsätzlich nicht abzugsfähig (VwGH 21.5.1980, 2848/79 , betr…
…6 Abs. 1 EMRK. Je nach Zuständigkeit sind im Finanzstrafverfahren unterschiedliche Regelungen zu beachten. Im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gelten zusätzlich die Regelungen der Strafprozessordnung (StPO). 8.2.1. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren Die Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ist in § 79 FinStrG geregelt. Diese Vorschrift gilt sowohl für das…
…Kontenregisterabfrage Steht vor der Abfrage bereits fest, dass das Gericht zur Ahndung des Finanzvergehens zuständig ist (§ 53 FinStrG), gelten für das Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen die Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 195 Abs. 1 FinStrG). In diesem Fall ist die Auskunft aus dem Kontenregister von der…