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BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…bereits mit der Übergabe des Grundstücks oder erst bei Ableben des Ehegatten zu berücksichtigen? § 16 idgF geht §§ 4 ff BewG 1955 hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit bzw. Erlebenswahrscheinlichkeit vor. Daraus ergibt sich, dass eine Rente, die eine Person A erst erhält, wenn eine andere Person B verstirbt…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…mal äx(60) = 1.500 mal 13,292224 = 19.938,34 Der Barwert beträgt somit 19.938,34. Für Frauen wird die Sterbewahrscheinlichkeit mit q y, der Barwertfaktor mit ä y bezeichnet und findet sich in der entsprechenden Spalte in der Tabelle B…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…