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01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…späteren Zeitpunkt behandelt und in den Fällen einer für den Steuerpflichtigen ungünstigeren Auswirkung erst für zukünftige Zeiträume relevant sein.     § 22 UStG 1994 (Rz 2882 UStR 2000) Entschädigungen für die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (Schipisten, Lifttrassen und Langlaufloipen) sowie…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Sport- und Kulturvereine, aber auch Wirtschaftsvereine zu zählen. Die Befreiungen sind vornehmlich auf Vereine zugeschnitten. Siehe dazu auch VereinsR 2001 Rz 589 ff. 8.3.3. Körperschaften öffentlichen Rechts Rz 131 Bei Körperschaften öffentlichen Rechts sind - anders als bei Vereinen und Kapitalgesellschaften - im Hinblick auf…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…30, Stichwort: Land- und Forstwirtschaft). Ein echter Schadenersatz liegt daher grundsätzlich nicht vor. Die in Rede stehende sonstige Leistung ist mit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten (wie zB im Zusammenhang mit der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für Sport- und Freizeiteinrichtungen) vergleichbar. Da derartige Leistungen…

2025-0.212.414Verbote und Beschränkungen; Änderung der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.212.41419.03.2025

…Energie und Tourismus | VB-0404 | Pyrotechnische Gegenstände | Bundesministerium für Inneres | Bundesministerium für Inneres | VB-0500 | Kulturgut | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport | Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport | VB-0710 | Punzierungsgesetz…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…für Übertragungsrechte Fließen Einkünfte aus der Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen von künstlerischen Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen gemäß Art. 17 Abs. 1 letzter Satz DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, nicht dem Künstler selbst, sondern einem Sport- oder Kulturveranstalter oder einem Musikalienverlag zu…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…BAO (zB Kunst, Wissenschaft, Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, Sport, Volkswohnungswesen, Bildung, Denkmalpflege, Natur- und Tierschutz etc.). Es ist damit jegliche - auch die werbewirksame - Information, die diese Körperschaften betrifft, nicht steuerbar. Dem werbenden Medium ist…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…gewählte Gestaltungsvariante (Zwischenschaltung einer aufgrund einer temporären Optionsausübung zum Vorsteuerabzug berechtigten Vermietungsgesellschaft statt direktem Leistungsbezug durch den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer) im Falle ihrer Anerkennung zur Erzielung eines Steuervorteils - und damit verbunden - eines Liquiditätsvorteiles führt: Nach dem Urteil des EuGH vom 21.2.2006…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Arbeiterwohnstätten (Rz 89), vom Unternehmer den Dienstnehmern zur Verfügung gestellte Betriebserholungsheime (Urlaubsheime, Sport-, Fitness-, Freizeitanlagen udgl.). Liegt die Unternehmenstätigkeit zB im Vermieten eines Mietwohnhauses, dann dient dieses dem Unternehmen und ist - anders als nach § 29 BAO - eine Betriebsstätte iSd KommStG 1993 (vgl. VwGH 28.03…