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2022-0.433.0293. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.433.02917.06.2022

…für in Österreich ansässige Personen, Art. 22 DBA-Ungarn) oder die Steuer des Arbeitgeberstaates bis zum jeweiligen Anrechnungshöchstbetrag auf die inländische Steuer anzurechnen (zB Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz für in Österreich ansässige Personen, Art. 24 Abs. 2 lit. a DBA-Slowenien für in…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…erbrachte Leistungen gesondert ausgewiesen sind, abziehen. Die Zuordnung eines Leistungsbezuges zum Unternehmen richtet sich nicht nach ertragsteuerlichen Kriterien, etwa nach der Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen. Das Umsatzsteuerrecht geht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten aus (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 12 Anm. 227). …

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…werden. Es ist daher bei nach Abzug des Sanierungsgewinnes verbleibenden niedrigen Gewinnen die Mikö in dieser Vergleichsrechungung aufzunehmen und nicht eine allfällige Trarifsteuer nach dem Modell eines Progressionsvorbehaltes. Der Nichtfestetzungsbetraq ist wie folgt zu ermitteln: | KöSt mit Sanierungsgewinn | Betrag X (darauf KEINE Mindestkörperschaftsteueranrechnung…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…3a UStG 1994 § 3a Abs. 12 UStG 1994 Telefon-Sex-Hotline (Rz 630 UStR 2000) Eine AG mit Sitz in der Schweiz erbringt Dienstleistungen im Wege einer Telefon-Sex-Hotline. Die Abrechnung der Entgelte erfolgt durch die Telecom vereinbarungsgemäß durch Gutschriften (mit USt). Die "Telefonsexleistungen"…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…bestimmt sind (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Nur Kastenwagen und Doppelkabinen-Kastenwagen unterliegen nicht der NoVA, wenn sie zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur) einzustufen sind. 15. Mai 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: