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4 Treffer517 msnur geltende Fassungen
2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…auf Einleitung eines Schiedsverfahrens 1. Ein Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens über ungelöste Fragen eines Verständigungsfalls nach Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens (der Schiedsantrag) bedarf der Schriftform und ist an eine der zuständigen Behörden oder beide zu richten. Der Antrag muss ausreichende Angaben zur…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…dann angenommen werden, wenn ein entsprechendes Rechtsverhältnis (Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis), Satzungsbestimmung oder Stimmrechtsbindungsvertrag) vorliegt. Zu beachten ist auch, dass nicht alle Verträge der Schriftform bedürfen. § 2 Z 1 lit. a WiEReG stellt ausdrücklich klar, dass auch jene natürlichen Personen wirtschaftliche Eigentümer sind, die die Gesellschaft…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…§ 4 Auskunftspflichtgesetz). 4. Formale Voraussetzungen Anfragen sind in Schriftform beim zuständigen Finanzamt einzubringen. Die Einbringung ist auch mittels Fax oder über FinanzOnline (Menü: "Eingaben - Anträge - sonstige Anträge - Ersuchen Rechtsauskünfte") möglich. 4.1. Inhalt der Anfrage Die Anfrage hat zweckmäßigerweise zu enthalten: den Namen und die…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…ergibt sich, dass Auskünfte nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder telefonisch erfolgen dürfen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen (Inhalt des in der Anfrage dargestellten Sachverhaltes sowie der Auskunft) wird der Schriftform der Vorzug zu geben sein. Als Beweismittel über mündliche oder telefonische Auskünfte kommen Niederschriften (§…