…Zentralkanzlei, Hintere Zollamtstraße 2b, 1. UG / Zi.Nr. 14, 1030 Wien. Für allfällige Rückfragen steht Frau Gabriele Schmidt unter der Tel.Nr. 01/514 33-501195 DW zur Verfügung. Die anschließende Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten." Bundesministerium für Finanzen, 25. Mai 2007
…EN: Japanese knotweed FR: Renouée du Japon | ex 0602 90 50 | ex 1209 99 99 (Samen) | | Reynoutria sachalinensis (F. Schmidt, Nakai) DE: Sachalin Staudenknöterich EN: Giant knotweed FR: Renouée de Sakhaline | ex 0602 90 50 | ex 1209 99 99…
…Rechtsbeurteilung. [2] Es sei hierbei aber außer Streit gestellt, dass auch 0,5% Gewerblichkeit bei einer "schrankenlos" gehandhabten Abfärbetheorie (wird in Deutschland aber offenbar erst bei Überschreitung von 2-3% so gehandhabt - Schmidt 33 Rz 185 zu § 15 dEStG) insgesamt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen…
…Substanz wieder in das übrige Gemeinschaftsgebiet zur Verfügung des Unternehmers zurückgebracht werden wird. Demgemäß lässt sich die vorübergehende Verwendung grundsätzlich nicht an absoluten Zeitgrenzen bestimmen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln, § 1a, Anm. 200). Auf Grund des Art…
…Demgemäß lässt sich die vorübergehende Verwendung grundsätzlich nicht an absoluten Zeitgrenzen bestimmen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln, § 1a, Anm. 182). In Anlehnung an die vorzitierten zollrechtlichen Bestimmungen wird aber jedenfalls dann von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung…