…abgesehen werden. Vom Vorliegen von erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen kann ab einer Erstattungsmenge von 600 l ausgegangen werden. Für die Erstattung/Vergütung von Steuerbeträgen für kleinere Schaumweinmengen steht den Wirtschaftsbeteiligten ausschließlich die im Erlass des BMF vom 18.06.2020, 2020-0.357.374, geregelte Antragstellung…
… 39 Abs. 1 SchwStG 1995) in dessen Aufzeichnungen aufgenommen werden. Aus diesen Aufzeichnungen müssen hinsichtlich der Erstattungs-/Vergütungsanträge die summierten Mengenaufstellungen der inventarisierten Schaumweine und die Informationen zu den dazugehörigen Versteuerungsnachweisen (zB: VRN) entnommen werden können. Auf die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten (§ 35 Abs. 1 Z 3…
…Erstellung eines e-VD erforderlich. 2. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Verbringung von Wein oder Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs zu einer Ausfuhrzollstelle in einem anderen Mitgliedstaat, wo die Ausfuhranmeldung abgegeben werden soll, ist die Verbringung unter Verwendung eines vereinfachten Begleitdokuments VBD…
…im Sinne des FORG auszulegen. 1. Rechtliche Grundlagen für die Verbrauchsteuerfreiheit Der gegenständliche Erlass behandelt die Verbrauchsteuerfreiheit von Tabakwaren, Alkohol, Schaumwein (inkl. Zwischenerzeugnisse und Wein) und Bier, die an Bord von Donauschiffen verbraucht werden sollen. Als Grundlage des Erlasses dienen die Regelungen der Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, BGBl…