… 5 WiEReG. In Fällen, wo die rechtlichen Eigentümer auch die wirtschaftlichen Eigentümer sind, ergeben sich keine Änderungen durch die Abwicklung oder ein Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren, solange die Verhältnisse, die zur Feststellung als wirtschaftlicher Eigentümer geführt haben, unverändert bestehen. Konnten nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine wirtschaftlichen…
…Nr. 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO), RGBl…
…Verordnung (EU) 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO)…
…Nr. 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO), RGBl…
…Verordnung (EU) 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO)…
…Verordnung (EU) 651/2014 gewesen sein und es darf im Zeitpunkt der Antragstellung und für den von der Antragstellung betroffenen Betrachtungszeitraum kein Insolvenzverfahren anhängig sein; dies gilt nicht für Unternehmen, für die ein Sanierungsverfahren gemäß der §§ 166 ff des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung - IO)…
…vorläufige Berechnung abgegeben werden und muss die Erlassung des Steuerbescheides nach Ablauf des abgabenrechtlich geregelten Steuererhebungszeitraumes (von bis zu fünf Jahren) abgewartet werden. Gegen den Abgabenbescheid kann vom Insolvenzverwalter (oder Schuldner im Sanierungsverfahren oder Schuldenregulierungsverfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters) Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…