…Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen - ggf. nach ergänzenden Sachverhaltsermittlungen - amtswegig die Grundsätze des Umgründungssteuerrechtes zur Anwendung kommen? 2. Sind in den beiden Fällen die Rechtsfolgen einer "verunglückten" Umgründung (wegen Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen…
…Bearbeitungsgebühren | 74.720,00 | 0,00 | sonstige Kosten (Kto 7898 Aufwand Spanien) | 15.464,70 | 35.355,74 | Kursverluste | | 523.113,46 | Summe Kosten | 278.781,44 | 895.013,85 Die Sachverhaltsermittlung ergab weiters…
…Buchhaltung) Der Behörde bleibt es vorbehalten, weitere Informationen zur Erledigung des Antrages anzufordern. Bei Wahrnehmung von Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Darlegungs- und Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Im Verfahren unterliegt der Abgabepflichtige außerdem der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 115 Abs…
…eine Geschäftsleitung, einen Sitz oder eine Betriebsstätte im Inland hat und auch bei Neuaufnahmen die Beurteilung, ob eine UID-Nummer bzw. eine Steuernummer vergeben werden kann, ist letztendlich Sachverhaltsermittlung, die vom ersteinschreitenden Finanzamt durchzuführen sein wird. 5. Zuständigkeit: Sitz der Gesellschaft ist "politische Gemeinde Wien" (§§…
…ein höherer oder geringerer Verkehrswert entfällt, als der Miteigentumsquote entspricht, ist eine Frage der Sachverhaltsermittlung. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn für Zwecke der Proportion der Verkehrswert für einen Miteigentumsanteil entsprechend der Miteigentumsquote vom Verkehrswert der gesamten Liegenschaft angesetzt wird. 4.4 § 1 GrEStG 1987 …
…Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG). 13.3 Zuordnung der Entschädigungssumme 13.3.1 Sachverhaltsermittlung Eine in Verträgen getroffene Zuordnung der Entschädigungssumme zu den einzelnen Komponenten ist für das Finanzamt nicht bindend. Die Zuordnung selbst ist keine Rechtsfrage, sondern ein Teil der Sachverhaltsermittlung. Das Ergebnis…
…in der Funktionsanalyse festgestellten (tatsächlichen) Funktionen wahrnimmt. Die Feststellung, welche Funktionen von der rumänischen Einrichtung tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht im Rahmen des nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens angestellt werden können (vgl. EAS 3229). Konzeptentwicklungen…
…in welchem Mitgliedstaat der Verbrauch des Gegenstands beabsichtigt ist bzw. stattfindet, da dort die Besteuerung erfolgen soll. Aus den vorstehenden Sachverhaltsermittlungen ergibt sich, dass das Kraftfahrzeug nicht dauerhaft in der Slowakei, sondern vielmehr überwiegend in Österreich verwendet wird. Damit kann aber nicht davon ausgegangen werden…