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BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…dass sie den Versand aufnehmen wollen. Eine förmliche Steuerlagerbewilligung wird zwar nicht erteilt, es erfolgt jedoch die Vergabe einer ATV-Nummer und die Registrierung in der Datenbank SEED. An den sonstigen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Ausstellung eines elektronischen Verwaltungsdokumentes (e-VD) bei der Beförderung…

2020-0.357.374Einführungserlass - Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.357.37418.06.2020

…1995, sowie eine SEED-Registrierung mit Vergabe einer Verbrauchsteuernummer (VID-Nummer) für den Bezug zu gewerblichen Zwecken müssen daher weiter angewendet werden. Demgegenüber können und sollen für Beförderungen von Schaumwein innerhalb des Steuergebiets (zwischen zwei Steuerlagern oder in die unmittelbare Ausfuhr) Vereinfachungen vorgesehen werden. Sie…

BMF-010220/0321-IV/9/2012Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 MinStG 1995 betreffend die Anwendung von Kontroll- und Beförderungsbestimmungen auf Additive
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0321-IV/9/201207.01.2013

…über eine Anpassung der Anwendung "EVA" erfolgt. 5.) Die Zollämter werden neuerlich angewiesen, umgehend für eine erforderliche Erweiterung bzw. Neufassung der Bewilligungen und eine Ergänzung der Datenbank SEED Sorge zu tragen, um den ungehinderten Versand bzw. Empfang der betreffenden Additive unter EMCS sicher zu stellen…