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BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Mietzinswerte Ist beim Erwerb von Mietwohngrundstücken für die Grunderwerbsteuer-Berechnung der Nutzungswert zu ermitteln, dürfen die anzusetzenden Mietzinswerte nicht unter den Richtwerten nach dem Richtwertgesetz liegen. 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) Die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden erfolgt…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…führen, sind als solche gesetzlichen Beschränkungen zu verstehen. Dazu gehören: ein Friedenskronenzins, ein Kategoriemietzins nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) 1982, ein Nutzungsentgelt bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmungen oder ein Entgelt nach landesgesetzlichen Wohnbauförderungen, wenn diese Zinse tatsächlich entrichtet werden. Dagegen sehen die "angemessenen Mietzinse" nach dem Richtwertgesetz (RichtWG)…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…7 lit. a BewG 1955 ist historisch zu interpretieren, demnach sind unter diesem Begriff nur Mietzinsbeschränkungen iSd Mietengesetzes zu verstehen. Richtwerte iSd Richtwertgesetzes sind keine Beschränkungen iSd § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955. Zu Frage 2: Bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen gilt das Benützungsentgelt grundsätzlich als…

BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung…

BMF-010216/0005-VI/6/2016Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben und für die Zuweisung an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0005-VI/6/201606.12.2016

Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen…

2025-0.125.283Gebührenrichtlinien 2025 - Entsprechungstabelle der Randzahlen zu GebR 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.125.28318.02.2025

Aufgrund der Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz vormals (GebR 2019) | Rz neu (GebR 2025) | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 bis 7 | 6…

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

BMF-010311/0040-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0040-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

BMF-010220/0044-III/11/2018Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0044-III/11/201809.05.2018

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat unter GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0008-V/2/2018 Erläuterungen zur Recycling-Baustoffverordnung, die auch die Bestimmungen der Novelle BGBl. II Nr. 290/2016 (Novelle 2016) enthalten, herausgegeben. Diese Erläuterungen sind als Anlage angeschlossen. Weitere Informationen…