RIS AI
4 Treffer604 msnur geltende Fassungen
09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Kfz-Händler erwirbt vom Generalimporteur einen Pkw. Dieses Fahrzeug wird zu 30 % (alternativ: zu 70 %) für Vorführzwecke (Probefahrten im engeren Sinn) und zu 70 % (alternativ: zu 30 %) für die unentgeltliche Überlassung an Kunden für die Dauer der Reparatur ihrer eigenen Fahrzeuge verwendet. Der Unternehmer argumentiert…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…auch die degressive Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 Abs. 1a EStG 1988 für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Näheres siehe EStR 2000 Rz 3261 ff. Für die Anschaffung und Herstellung von Gebäuden des Betriebsvermögens kann eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden (siehe § 8 Abs…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

…In diese Kennzahl sind Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Aufwendungen von Gebäuden einzutragen (Anlagevermögen). Vorsteuern aus Aufwendungen, die nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen bloß verteilungspflichtig sind (zB Instandsetzungsaufwendungen), sind davon ebenso wenig betroffen wie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen (zB Miete, Betriebskosten, Reparaturen, etc.). Die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen. 2. Erfasste Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen…