…nicht im Zuge einer Lieferung, sondern rechtsgeschäftslos erfolgt, liegt keine Ausfuhrlieferung vor (vgl. UStR 2000 Rz 713 ; siehe auch Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 7 Anm. 21). § 3a, § 19 und § 23 UStG 1994 Besteuerung von Reiseleistungen Ein amerikanischer Reiseveranstalter (USA 1) bezieht Reisevorleistungen von…
…jene Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Anmeldung Eigentümer der Waren ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt. Ist diese Person im Drittlandsgebiet ansässig, so gilt der in der Gemeinschaft ansässige Beteiligte (= Lieferer) als Ausführer. § 10…
…Frage 2: Ist die Vermietung als Reisevorleistung zu beurteilen mit der Folge, dass die Bestimmungen des § 23 UStG 1994 für R zur Anwendung gelangen? Frage 3: Für den Fall, dass die Frage 2 bejaht wird: Liegt in Österreich eine Betriebsstätte des R im Sinne des …
…und auch im gegenständlichen Fall zur Anwendung. Die steuerbare Bemessungsgrundlage beträgt 0 S und Vorsteuern aus Reisevorleistungen sind nicht abzugsfähig. Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für…
…bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98 Abs 1 Z 8 EStG 1988). DBA Schweiz neu; Anrechnungshöchstbetrag Sachverhalt Die Schweiz wendet bei…