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BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

    Im Hinblick auf eine Vorgangsweise im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit bei der Betankung von Donauschiffen wird der Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 vom 14. Juni 1996 aufgehoben und durch die folgende Regelung ersetzt: Gemäß § 4 Abs. 1 Z 2…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen möchte (Vorsteuerabzug, keine verlängerte Afa-Nutzungsdauer, keine Angemessenheitsprüfung), zu erbringen. Im Interesse der Rechtssicherheit und einer Verwaltungsvereinfachung entfällt diese Nachweispflicht für Fahrzeugtypen, die auf Antrag des Erzeugers, bei ausländischen Erzeugern auf Antrag des gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…UFS) keine Bindungswirkung. Daher kann ein Interesse des Antragstellers bestehen, Rechtssicherheit (Bindungswirkung) durch einen Auskunftsbescheid zu erlangen. Ein solches Interesse kann auch vorliegen, wenn die Rechtsfrage vorweg in einer Auskunft des Finanzamtes beantwortet wurde. Ein solches Interesse des Antragstellers kann auch bestehen, wenn es um…

BMF-010221/0609-VI/8/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0609-VI/8/201527.10.2015

…die in Österreich erbrachten Dienstleistungen entfallenden Arbeitslöhne im Ansässigkeitsstaat der Arbeitnehmer der Besteuerung unterzogen wurden. Im Rahmen dieser für die Ermessensübung maßgeblichen Grenzen erscheint eine im Interesse der Rechtssicherheit gelegene einheitliche Anwendungspraxis geboten, zumal eine davon abweichende Behandlung - angesichts des für die Weiteranwendung der alten…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…245 Abs. 4 erster Satz BAO (".. an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder ... zugestellt wird.") Im Hinblick auf Rechtssicherheit und Rechtsschutz (Ende der Hemmung des Beschwerdefristenlaufes) bestehen jedoch auch keine Bedenken, dass der Antrag gemäß § 245 Abs. 2 BAO bescheidmäßig erledigt wurde (Abweisung, weil die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur Ermessensübung siehe auch Wiederaufnahme des Verfahrens (§…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…Abs. 6 AO (unmittelbarer Datenzugriff, mittelbarer Datenzugriff, Datenträgerüberlassung). Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von weiteren Anfragen um Ausstellung einer derartigen "Zustimmungserklärung" wurde vom BMF der deutschen Seite eine auf Art. 26 Abs. 1 DBA-Deutschland gestützte entsprechende Information übermittelt. Bundesministerium für Finanzen,18…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur Ermessensübung siehe auch Wiederaufnahme des Verfahrens (§…