…Tirol. 1.2. Fragestellung Wie ist zwecks Erfassung der Einkünfte - insbesondere bei den Erben - nun vorzugehen? 1.3. Lösung Mehrere Erben bilden eine Rechtsgemeinschaft (Erbengemeinschaft), alle für einen und einer für alle, und zwar bis zur Einantwortung in Bezug auf das Erbrecht, nach Einantwortung in…
…den Tod hinaus bzw. auf den Todesfall siehe oben Punkt 3.4.. Erzielt die Verlassenschaft auch nach dem Tod des Verstorbenen Einkünfte, so übernimmt die Erbengemeinschaft, die sich bis zur Einantwortung auf das Erbrecht bezieht (schlichte Rechtsgemeinschaft iSd §§ 825 ff ABGB), die Rechtspositionen des Verstorbenen…
…sich aus dem ABGB. Nach § 550 ABGB steht mehreren Erben ein gemeinschaftliches Erbrecht zu. Daher entsteht zwischen ihnen kraft Gesetzes, unabhängig von ihrem Willen eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich ihres Erbrechtes. Eine Erbengemeinschaft ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar Band 1, 799…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 30. Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an…