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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…somit Rechtsfragen) als Anwendungsfälle für eine vorläufige Abgabenfestsetzung grundsätzlich zu. Inhaltlich vergleichbar erscheint die "verfassungskonforme Auslegung" des § 303 BAO laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 06.12.1990, B 783/89, wonach nachträglich abweichende Entscheidung der Rechtsmittelinstanz betreffend aktivierungspflichtiger Anschaffungskosten die Qualität einer Vorfragenentscheidung als Wiederaufnahmsgrund…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache, somit der Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…ab 1. Juli 2010 wird das Finanzamt X zuständig. Der Abgabepflichtige erhält keine Mitteilung über die Änderung der örtlichen Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde und wird von dieser Änderung der örtlichen Zuständigkeit nicht in Kenntnis gesetzt. 3.2. Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden?…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung als beschränkt Steuerpflichtiger unrechtmäßig war. In diesem Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…nach Maßgabe bestehender Vorschriften und Vereinbarungen richtig (unbestritten oder klagbar) und gleichartig (beides Geldforderungen) sind. Die Fälligkeit beider Forderungen muss bereits feststehen und es dürfen der Aufrechnung keine sonstigen Hindernisse entgegenstehen. Der Bund kann aufgrund eines Fördervertrages zu gewährende finanzielle Leistungen mit fälligen Abgabenrückständen entsprechend §…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung aus Anlass der Kriegshandlungen in der Ukraine ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich den zuständigen Finanzämtern obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. 1. Spenden und Zuwendungen 1.1…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…Student für seine Dissertation die Lösung von Rechtsfragen begehrt. Ein besonderes Interesse (im Sinn des § 118 Abs. 4 lit. b BAO) kann auch vorliegen, wenn die Rechtsfrage in Erlässen des BMF (zB in den KStR 2001, UmgrStR 2002) behandelt ist. Erlässe sind nämlich keine Rechtsquellen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen darzustellen (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 98/15/0128). Bei einer Schätzung (…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…treffen, wenn sie am Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder mit der Schenkungsmeldung beauftragt waren. Der Gesetzgeber normiert allerdings keine Anzeigepflicht für die Versicherung. 1.4. Sachverhalt 3 A schenkt an B Anteile einer Kapitalgesellschaft. 1.4.1…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…Auskunftsbegehren gestellt wird, oder sich jemand im Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit bzw. der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet. Weiters besteht kein Anspruch auf Rechtsauskunft, wenn ein Verfahren, in dem die angefragte Rechtsfrage zu entscheiden ist, bereits anhängig ist. (Subsidiarität des…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Pensionisten zu, wenn die Pensionen für seinerzeitige Arbeitsleistungen an den öffentlich-rechtlichen Rechtsträger der ÖBB (vor Rechtslage des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003) gezahlt wurden, die Kassenstaatsregel des anzuwendenden DBA auch juristische Personen des öffentlichen Rechts umfasst und im anzuwendenden Abkommen keine Erwerbsklausel iSd Artikels 19 Abs. 3…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…zur Verfügung gestellt bzw. können diese über den Arbeitskreis Kassensoftware des Fachverbandes UBIT der WKO eingeholt werden. Für die Verwendung des Web-Services ist kein Authentifizierungscode (Abschnitt 3.3.3.4.) erforderlich. Die Ergebnisse der oa. Prüfungen werden direkt am mobilen Gerät, das die Prüfung…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…in denen Rechtsfolgen fehlenden Verschuldens bzw. fehlenden groben Verschuldens zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von Abgabenerklärungen handelt, dem ist kein Verschulden an der verspäteten Einreichung von Abgabenerklärungen anzulasten…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…§ 153 AußStrG regelt das Unterbleiben der Abhandlung bei geringfügigen Verlassenschaftsaktiven (es sind keine Verlassenschaftsaktiven vorhanden oder bis max. 5.000 Euro), §§ 154, 155 AußStrG die Überlassung an Zahlungs statt. 3.2. Rechtsfolgen der Verlassenschaftsabhandlung In der Verlassenschaftsabhandlung werden die präsumtiven Erben aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Lösung § 121a BAO zählt taxativ auf, welche Vorgänge der Schenkungsmeldung unterliegen. Die Schenkung von Liegenschaften ist dort nicht genannt, demzufolge besteht keine Anzeigepflicht für Liegenschaften. 2. Schenkungsanzeige - Schenkung an Gatten der Großcousine 2.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 2.2. Sachverhalt Eine Erbschaft von über…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…1058; Hauer/Leukauf, Verwaltungsverfahren6, 1871). Dies gilt sowohl, wenn der Zustellungsbevollmächtigte von vornherein keine Berufsbefugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung hat als auch, wenn er nachträglich diese Befugnis verliert. Daher dürfen Wirtschaftstreuhänder auch nach Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes (zB durch Verzicht nach § 103 WTBG…