(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Im Rahmen eines nach Art. 26 Abs. 3 DBA-Spanien, BGBl. III Nr. BGBl 395/1967 idF BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Chile, BGBl. III Nr. 140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt…
Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…
Fälle einer DBA-Rückzahlungsverpflichtung von Abzugssteuern (1)Beschränkt Steuerpflichtige, die in Österreich einem Steuerabzug unterworfene Einkünfte beziehen, erhalten auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen Fällen ein Anrecht, die vollständige oder teilweise Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuern zu verlangen. Nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensrechtslage kann dies die…
Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…
…26 DBA-Slowenien zur Besteuerung von Lizenzgebühren folgendes Einvernehmen hergestellt: Rückerstattungsanträge betreffend abkommenswidrig einbehaltene Quellensteuern von Lizenzgebühren sind unter Verwendung des Vordruckes MF-DURSobr.KIDO 11 (Request for refund of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance of double…
…d. DBA zu geschehen. Ein Verständigungserfahren kann nicht anstelle eines Rückerstattungsantrages ausländischer Quellensteuern beantragt werden. Folglich kommt ein Verständigungsverfahren i.Z.m. der Rückerstattung ausländischer Quellensteuern nur in Betracht, wenn ein Rückerstattungsantrag von einer ausländischen Finanzverwaltung abgelehnt wurde oder wenn ein Rückerstattungsantrag aus anderen Gründen…
…ist. Die italienischen Gesellschaften verfügen über keine Betriebsräumlichkeiten, beschäftigen keine Arbeitnehmer (auch laut ZS-RE 1) und entfalten keine eigene Betätigung. Reicht die Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung aus, den Rückerstattungsantrag positiv zu erledigen? 2.2.2. BMF/FB IStR Siehe Antwort zu 2.1. 2.3. …
…aus. DBA-konform wird die KESt auf 5% entlastet. Die EWR-Kapitalgesellschaft stellt - offensichtlich aufgrund einer Empfehlung (vgl. SWI 2006, 13 Fußnote 1) - einen Rückerstattungsantrag gemäß § 240 Abs 3 BAO, und beruft sich dabei auf die sog. Kapitalverkehrsfreiheit als eines der Grundprinzipien des EWRA. Da …
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…
…gemäß § 13 COFAG-NoAG in diesem Ausmaß ab 1. August ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG an den Bund zu leisten. A.1.2. Rückerstattungsanspruch Hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches sieht § 14…
Mit Bundesgesetz vom 19. März 1980, BGBl. Nr. 151/1980 (AÖF Nr. 113/1980), wurde § 240 Abs. 3 BAO ua. dahingehend geändert, dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…