…nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Russland) besteuert werden dürfen. Werden die Verteilungsnormen aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen die Einkünfte nicht "nach diesem Abkommen", sondern Kraft des innerstaatlichen Rechts im Quellenstaat besteuert werden. Folglich gelangen Art. 23 Abs. 1 lit a) und lit…
…Rundfunk und Fernsehen, und umfasst damit sowohl Entgelte für die Sendung von Aufzeichnungen als auch für Live-Übertragungen. Für diese Einkünfte steht dem Quellenstaat (jenem Staat, aus dem die Zahlungen stammen) nach Satz 2 und 3 das Quellenbesteuerungsrecht ohne Rücksicht darauf zu, ob der Künstler…
…Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie auf diesen besonderen Einkommensteil entfällt. Beim…
…Einkommensteuer anzurechnen. Diese in Bezug auf Kapitalauszahlung gegebene Rechtslage wird sich allerdings ab dem Wirksamwerden des paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens ändern. Denn nach dem neuen Abkommen wird dem Quellenstaat für Sparzinsen generell das Besteuerungsrecht entzogen werden (EAS 389 und EAS 1561). (Abschnitt A Pkt. 1 des…
…des Abkommens ist bei einem positiven Qualifikationskonflikt, der aus der Anwendung des nationalen Rechts resultiert, der Qualifikation des Quellenstaates zu folgen1. Im Fall der Sonderklassegebühren wird somit die Doppelbesteuerung in analoger Anwendung des Artikels 23 Absatz 3 des Abkommens im Ansässigkeitsstaat, in diesem Fall Deutschland…
…besteuert werden dürfen. Wird die in Art. 13 DBA vorgesehene Verteilungsnorm aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen diese Einkünfte nicht "nach diesem Abkommen", sondern Kraft des innerstaatlichen Rechts im Quellenstaat besteuert werden. Folglich gelangen Art. 23 Abs. 1 lit a) und lit. d) nicht…
…Muttergesellschaften in einem anderen EU- oder EWR-Staat, welche sich aus dem nationalen Recht ergibt, dann zulässig ist, wenn im Quellenstaat sichergestellt ist, dass die anfallende Quellensteuer im Falle der Nichtanrechnung im anderen Staat rückerstattet wird. § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 sieht vor…
…wenn der Ansässigkeitsstaat anerkennt, dass der Quellenstaat den Rückgriff auf sein innerstaatliches Recht in rechtlich vertretbarer Weise vorgenommen hat; andernfalls müsste der Qualifikationskonflikt durch ein Verständigungsverfahren bereinigt werden (letzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 OECD-MA). Kein rechtlich vertretbarer…
…dem Quellenstaat nach dem DBA kein Besteuerungsrecht zusteht, bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages unberücksichtigt bleiben; die gleiche Aussage findet sich in EAS 890 (BMF vom 03.06.1996, EAS 890, betr britische Zinsen). Nur dann, wenn zwar auf Grund des DBA eine Quellensteueranrechnungsverpflichtung besteht, der Quellenstaat…
…0030-0049, abgeleitet werden. Art. 15 dieses Abkommens sieht hinsichtlich der Steuerfreistellungsverpflichtung im Quellenstaat eine mindestens zwei Jahre gehaltene direkte Beteiligung der Muttergesellschaft im Ausmaß von mindestens 25% am Gesellschaftskapital der Tochtergesellschaft vor. Demgegenüber sieht das DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls BGBl. III Nr. 204…
…III Nr. 182/2002, aufgehoben und Deutschland das volle Besteuerungsrecht als Quellenstaat zuerkannt. Der österreichische Abgabepflichtige wurde auf ein Anrechnungsverfahren in Österreich verwiesen, ein Rechtsmittel gegen den Aufhebungsbescheid wurde vom zuständigen Sachbearbeiter als wenig erfolgversprechend eingestuft. Laut Information des österreichischen Abgabepflichtigen wurde bereits ein Verständigungsverfahren…
…DBA mit Indien - eine Art. 21 Abs. 3 UNO-MA nachgebildete Quellenregel enthalten. In diesem Fall dürfen diese Pensionsbezüge auch im Quellenstaat besteuert werden. Ebenfalls ergibt sich ein anderes Resultat für jene Länder, mit denen ein DBA abgeschlossen wurde, das eine eigene Zuteilungsregel für Sozialversicherungspensionen…
…des Abkommens, ist bei einem positiven Qualifikationskonflikt, der aus der Anwendung des nationalen Rechts resultiert, der Qualifikation des Quellenstaates zu folgen1. Im Fall der Sonderklassegebühren wird somit die Doppelbesteuerung in analoger Anwendung des Artikels 28 Absatz 1 lit. a des Abkommens im Ansässigkeitsstaat, in diesem…