…bereits im Unternehmen ausgedruckten Rechnung. 3.3. Fragestellung Ist eine derartige Belegausstellung zeitnah genug? 3.4. Lösung Die vorbereitende Erstellung von Belegen wird aus Gründen der Praktikabilität als zulässig erachtet, eine Stornierung bereits erstellter, aber dann nicht verkaufter Waren hat "zeitnah" zu erfolgen. 4…
…die gemäß § 26 Abs. 1 MTD-Gesetz im Rahmen der Ausbildung zum Heilmasseur absolvierten Prüfungen und Praktika für die Ausbildung zum Physiotherapeuten angerechnet werden können, ist derzeit nicht einheitlich und verbindlich geregelt und die diesbezügliche Entscheidung obliegt der jeweiligen Akademie oder Fachhochschule. Bei den Fachhochschullehrgängen…
…zugerechnete Einkünfteanteil an der gemeinschaftlichen Einkunftsquelle wäre nunmehr entsprechend dem Einantwortungsbeschluss mittels eines (zweiten) Feststellungsbescheides auf die Erben aufzuteilen. Grundsätzlich sind alle drei Lösungsansätze zulässig. Variante 1 erscheint als Vorgehensweise am praktikabelsten. Bei großen Publikumsgesellschaften und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft erscheint Variante 3 zweckmäßig. 2…
…Aus Praktikabilitätsgründen soll zur bestehenden und bewährten Brutto-Abzugsteuer bei im EU/EWR-Raum ansässigen Einkünfteempfängern zusätzlich eine Netto-Abzugsteuer mit einheitlichem Steuersatz hinzutreten. Im Sinne der angesprochenen Rechtsprechung des EuGH können bei der Netto-Abzugsteuer die mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben…
…| Erstbescheid endgültig | 0 | 9.1.2002 | § 299 BAO durch FLD | Dadurch ist der ursprüngliche Bescheid vom 31. Juli 1996 (-10.000,--) praktisch wieder in Kraft getreten. 2.2. Fragestellung 1. Kann in diesem Fall noch ein endgültiger Bescheid erlassen werden…
…erbracht wird, eine Ungewissheit über die Umsatzbesteuerung des Hauptunternehmens zur Folge und könnte überdies zu Zuständigkeitskonflikten führen. Der EuGH kommt daher zu dem Ergebnis, dass im Interesse einer einfachen und praktikablen Vorgangsweise die gegenständliche komplexe Leistung unter Art. 9 Abs. 1 der 6. EG-RL…