1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…
…vorausgesetzt, dass die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart wird - erworben wird. Auch beim Erwerb des Miterben (Vermächtnisnehmers, Pflichtteilsberechtigten) auf Grund eines Erbteilungsübereinkommens (Übereinkommen über die Auseinandersetzung des Vermächtnisses, Pflichtteilsübereinkommens) ist Bemessungsgrundlage das Dreifache des Einheitswertes. Hingegen stellt der Erbschaftskauf bzw. die…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…