…gegen eine Pfändung (§ 14 AbgEO) erhoben haben oder zu erheben beabsichtigen oder gemäß § 33 AbgEO ein besseres Pfandrecht an einer finanzbehördlich gepfändeten Sache behaupten. Die Einsichtnahme dieser Personen in die Akten hat sich unter Bedachtnahme auf § 48a BAO in der Regel auf das Pfändungsprotokoll zu…
…beschriebenen Vorgangsweise. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Abgabepflichtigen hat im Hinblick auf das laufende Prüfungsverfahren zu unterbleiben. Einleitung Sicherstellungsmaßnahmen, insbesondere Pfändung der Guthaben auf den festgestellten Konten 6.1.3.2. Sicherstellungauftrag außerhalb eines Prüfungsverfahrens der Abgabenbehörden Erlassung durch veranlassende Stelle (idR BV-Team, aber…
…des Verfahrens (nach § 303 BAO) erscheint in Anbetracht der Tatsache, dass mit der Wiederaufnahme der Exekutionstitel für die Pfändungen wegfällt nicht sinnvoll. Somit muss in diesem Fall ein neuerlicher (weiterer) Sicherstellungsauftrag für eine exekutiv sicherzustellende voraussichtliche Abgabenerhöhung ausgefertigt werden. Bundesministerium für Finanzen, 19. Oktober 2010