…3; 3a Abs. 10 UStG 1994 (Rz 345 UStR 2000) Überlassung von Nutzungsrechten an einer Software - Lieferung oder sonstige Leistung Eine Schule in Deutschland kauft ein Mathematikprogramm von einem österreichischen Softwarevertreiber (S), das auf der Homepage der Vertreiberfirma unter dem Titel "Schullizenz" angeboten wird. Lieferumfang…
…Merkmals der wirtschaftlich selbständigen Einrichtung keinen strengen Auslegungsmaßstab anlegt (vgl. VwGH 25.11.2010, 2007/15/0101 , zur Personalgestellung). II. Leistungserbringung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Erbringt eine KöR aufgrund einer in einem Gesetz oder in einer Verordnung festgeschriebenen speziellen Ermächtigung, also auf öffentlich-rechtlicher Grundlage…
…Fahrzeughändler führt ein Bestätigungsverfahren der Stufe 2 durch, in dem die slowakische UID als gültig bestätigt wird. Sämtliche Servicearbeiten und Reparaturen werden vom österreichischen Fahrzeughändler erbracht. P führt nach eigenen Angaben mit diesem Fahrzeug in Deutschland, Tschechien, der Slowakei und Ungarn Fahrten für das slowakische…
…der Gestellungsvergütung (insbesondere Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag) des ausländischen Konzernunternehmens (Gestellers) aus der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ausgeschieden werden. (5)Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da durch Art. 15 Abs. 3 DBA-D in den…
…2 lit. c OECD-MA aufleben. Dabei wäre in Österreich - wie im Fall einer echten Personalgestellung - eine Steuerentlastung zu gewähren. Diese Fallkonstellation träfe im Fall einer längerfristigen Geschäftsführungstätigkeit der österreichischen Muttergesellschaft durch stets wechselnde inländische Arbeitnehmer, die sich jeweils kurzfristig bei der ausländischen Tochtergesellschaft aufhalten…
…ist auch zu berücksichtigen, dass einer Betriebstätte eines Unternehmens keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt und für eine Betriebstätte sonach keine Ansässigkeit im Sinne eines DBA angenommen werden kann. Werden von diesem Unternehmen in Deutschland ansässige Arbeitnehmer zur Arbeitsausübung bei inländischen Unternehmen (Beschäftiger) gestellt, so liegt daher…
…ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung als gelegen angesehen werden. Die genannte Verständigungsvereinbarung mit Deutschland betrifft daher nach österreichischer Auffassung nur Fälle, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle…